Online-Infos zu Lebensmittelkennzeichnung
Bei lose abgegebenen Speisen und Getränken müssen in Gaststätten Angaben über enthaltene Zusatzstoffe ("E-Stoffe") gemacht werden. Diese Zusatzstoffe müssen auf der Speise- oder Getränkekarte und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung auf der Speisekarte, auf Preislisten oder in einem schriftlichen Aushang angegeben werden. Das Serviceportal Baden-Württemberg bietet einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln und gibt Tipps, wie die Zusatzstoffe auf der Speisekarte kenntlich gemacht werden können.