Zum Hauptinhalt springen
Nr. 123767

Gründung und Führung einer Gaststätte

Wer in Deutschland in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen möchte, wird damit im Regelfall Kunde der GEMA. Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, um dafür die nötigen Lizenzen zu erwerben.