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Erlaubnispflichtige Gewerbe gemäß § 34c GewO

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer sowie Wohnimmobilienverwalter benötigen vor Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung.
Diese Erlaubnis können Sie ab sofort bei uns beantragen. Mit Checklisten und Informationen zu den Erlaubnisvoraussetzungen unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Wenn Sie gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchten, stellen Sie Ihren Antrag bitte ausschließlich über dieses Onlineverfahren.

Änderungen Ihrer persönlichen oder betrieblichen Angaben müssen über dieses Onlineverfahren angezeigt werden.

Über dieses Onlineverfahren können Sie den vollständigen oder teilweisen Verzicht auf Ihre Erlaubnis als Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter erklären.

Die jährliche Einreichung des Prüfungsberichts oder der Negativerklärung erfolgt über dieses Onlineverfahren. Alternativ ist die Einreichung per E-Mail möglich.

Als Immobilienmakler oder Wohnimmobilienverwalter unterliegen Sie der gesetzlichen Weiterbildungspflicht. Informationen zur Pflicht sowie zur Einreichung des Weiterbildungsnachweises finden Sie hier. Der Nachweis kann über dieses Onlineverfahren oder alternativ per E-Mail erbracht werden.

Als Versicherungsunternehmen sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde die Beendigung oder Änderungen der Berufshaftpflichtversicherung eines Wohnimmobilienverwalters mitzuteilen. Nutzen Sie hierfür dieses Onlineverfahren. Alternativ ist die Einreichung per E-Mail möglich.

Verwalter von Wohnungseigentum können bei uns die Prüfung zum zertifizierten Verwalter ablegen. Jetzt informieren!

Informieren Sie sich, welche Angaben Sie für Ihr Gewerbe gemäß § 34c GewO im Internet-Impressum machen müssen.