Neue Erlaubnispflicht für Darlehensvermittler nach § 34k GewO
Mit dem Gesetz zur Einführung einer behördlichen Aufsicht über Darlehensvermittler werden ab November 2026 neue Anforderungen für bestimmte gewerblich tätige Darlehensvermittler eingeführt. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen.