Unterrichtung Automatenaufsteller

Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten benötigen eine IHK-Unterrichtung.

Hinweis

Spielautomaten stehen in vielen Gaststätten und Spielhallen. Die Aufsteller dieser Spielgeräte benötigen für die Gewerbeanmeldung eine IHK-Unterrichtung. Bitte beachten Sie: Die IHK Reutlingen bietet die Unterrichtung für alle IHKs in Baden-Württemberg an.

Wer muss an der Unterrichtung teilnehmen?

An der Unterrichtung müssen alle Personen teilnehmen, die eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten beantragen. Außerdem muss auch das Personal der Aufsteller unterrichtet werden, das mit der Aufstellung der Spielgeräte betraut ist. Für Aufsteller, die vor dem 1. September 2013 schon im Besitz einer Erlaubnis waren, gilt Bestandschutz. Die Bestandsschutzregelung erfasst allerdings nicht die Angestellten, die bereits vor dem 1. September 2013 eingestellt wurden.

Wann ist man Aufsteller von Glücksspielgeräten?

Aufsteller sind Personen, die für das Spielgerät das Unternehmerrisiko tragen. Ein Gastwirt ist also nur dann Aufsteller eines Spielgerätes, wenn er nicht nur am Gewinn beteiligt ist, sondern auch zum Beispiel die Investitions- oder Reparaturkosten mitträgt.

Was sind die Inhalte der Unterrichtung?

Im Rahmen der Unterrichtung werden die Teilnehmer über Aspekte der Gewerbeordnung und Spielverordnung, das Spielhallenrecht der Länder und das Jugendschutzrecht aufgeklärt.

Wer bietet die Unterrichtung an?

Die IHK Reutlingen bietet die Unterrichtung für alle IHKs in Baden-Württemberg an. Die IHK Rhein-Neckar steht für Anfragen aus der Rhein-Neckar Region gerne zur Verfügung. Die Unterrichtung selbst findet jedoch in Reutlingen statt.

Warum bieten die IHKs eine Unterrichtung an?

Im Dezember 2012 wurde das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit wurde eine Änderung des §33c Gewerbeordnung (Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit) veranlasst und den IHKs die hoheitliche Aufgabe übertragen, Unterrichtungen für Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten durchzuführen. Ziel der Unterrichtungen ist es, zu einer Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes bei der Aufstellung von Spielgeräten beizutragen. Die IHK-Organisation hatte sich im Sinne der freien Gewerbeausübung und der Vermeidung unnötiger bürokratischer Hürden gegen eine gesetzliche Regelung ausgesprochen.

Sozialkonzept für Automatenaufsteller

Aufsteller von Glücksspielgeräten müssen ein Sozialkonzept nach § 33c GewO gemeinsam mit einer "öffentlich anerkannten Institution" ausarbeiten. Alle öffentlich anerkannten Institutionen in Baden Württemberg sind auf der Webseite des Landesgesundheitsamtes aufgelistet.  Nur diese Institutionen dürfen ein Sozialkonzept erstellen.
Spielhallenbetreiber, die ihre Geräte selbst aufstellen, benötigen ein Sozialkonzept nach § 7 des Landesglücksspielgesetzes, das umfangreicher ist als das Sozialkonzept nach § 33c GewO.