Neue Kontrollauflagen in Corona-Verordnung Baden-Württemberg vorgesehen
Die Corona-Verordnung von Baden-Württemberg soll in diesen Tagen geändert werden. Lesen Sie dazu das Statement von IHK-Präsident Manfred Schnabel:
Es ist grundsätzlich richtig, dass sich die neue Landesverordnung künftig nur noch an der Auslastung der Intensivbetten in den Krankenhäusern und der Hospitalisierungsrate orientiert. Die Inzidenz bleibt eine wichtige Größe für die Beobachtung des Infektionsgeschehens, hat aber als Steuerungsgröße für Einschränkungen ausgedient.Die Zahlen zeigen, dass sich die Corona-Pandemie längst zu einer Pandemie der Nicht-Geimpften entwickelt hat. Damit ist klar, dass zukünftige Maßnahmen nicht zu Lasten von Geimpften und Genesenen sowie betroffener Unternehmen gehen sollten.
Hintergrund: Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, aktuell in der Fassung vom 16. August 2021, gilt noch bis zum 13. September 2021.
Mannheim, 9. September 2021
