"Das Notwendige vom Wünschenswerten trennen"

Der Nachtragshaushalt der Bundesregierung von 2021 ist verfassungswidrig. Jetzt stellt sich die Frage, was das für die vielen bereits verabschiedeten Maßnahmen bedeutet. IHK-Präsident Manfred Schnabel kommentiert:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt bewährte Haushaltsgrundsätze, was langfristig für eine nachhaltige Fiskalpolitik zu begrüßen ist. Die Entscheidung zeigt zudem, wie gut die politische Gewaltenteilung in unserem Land funktioniert. Politisch indes bleibt nun vieles in der Schwebe. Die Bundesregierung muss rasch sicherstellen, dass sie ihre zentralen energie- und klimapolitischen Vorhaben noch finanzieren kann. Das ist auch für unsere Region wichtig, um die ökologische Transformation hier voranzutreiben.
Dass Teile der Politik nun wieder die Schuldenbremse in Frage stellen, ist aus Sicht der Wirtschaft nicht vollziehbar: Der Staat hat kein Einnahmeproblem. Bis 2025 werden die Steuereinnahmen auf über eine Billion Euro jährlich anwachsen! Das entbindet die Politik aber nicht von der Pflicht zu priorisieren. In Zeiten hoher Steuern und niedriger Zinsen hat die Politik diese Disziplin verlernt. Jetzt kann sie sich unter dem Druck des Urteils nicht mehr davor drücken, das Notwendige vom lediglich Wünschenswerten zu unterscheiden.