Hygienekonzept für Besucher während der Corona-Pandemie
Die Gesundheit unserer Besucher und Mitarbeiter steht für uns im Fokus. Wir haben zur Einhaltung der Mindestabstände und Hygieneregeln zahlreiche Maßnahmen umgesetzt.
Allgemeine Hinweise zum Schutz aller Besucher
- Wenn Sie Symptome einer Covid-19 Erkrankung oder grippeähnliche Symptome aufweisen, sehen Sie bitte von einem Besuch der Räumlichkeiten der IHK Rhein-Neckar ab.
- Sie dürfen auch nicht an Lehrgängen und Prüfungen teilnehmen, wenn Sie Symptome einer Covid-19 Erkrankung oder grippeähnliche Symptome aufweisen.
- Wir empfehlen das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske in unseren Gebäuden der IHK.
- Halten Sie ausreichend Abstand von mindestens 1,5 bis 2,0 Metern zwischen Ihnen und anderen Personen.
- Setzen Sie allgemeine Hygienestandards um (Händewaschen, Husten, Niesetikette etc.).
- Sorgen Sie für gute Belüftung (z. B. Stoßlüftung) in den Räumen.
Informieren Sie sich bitte über die
aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg und die sich daraus ergebenen
Maßnahmen und Regeln der aktuellen Corona-Verordnung.