Die neue EU-Verpackungsverordnung
Veranstaltungsdetails
Die neue EU-Verpackungsverordnung wurde am 22. Januar 2025 im EU-Amtsblatt verkündet und tritt damit formal im Februar 2025 in Kraft, wobei dann eine 18-monatige Übergangsfrist zur Vorbereitung beginnt.
Auf viele Unternehmen kommen dann neue Pflichten zu, insbesondere auf Importeure von Verpackungen oder verpackten Waren sowie auf Unternehmen, die nur an gewerbliche Kunden oder Nutzer verkaufen. Zu unterscheiden sind künftig „Erzeuger“ und „Hersteller“ von Verpackungen bzw. verpackten Waren. Höhere Anforderungen gibt es an die Verwertbarkeit von Verpackungen, an Transportverpackungen und Mehrweganteile, an Vermeidungsziele, an Dokumentationen usw. Gleichzeitig bleibt eine Vielzahl weiterer Vorschriften in Kraft oder wird angepasst, vor allem das deutsche Verpackungsgesetz und die Vorschriften zu Einwegkunststoffen.
Die Teilnahme ist kostenfrei, aber aus organisatorischen Gründen und aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine vorherige Anmeldung jedoch erforderlich.
Weitere Termine
Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg laden zu vier inhaltsgleichen Veranstaltungen über die neue EU-Verpackungsverordnung ein (jeweils von 14 Uhr bis ca. 17 Uhr):
- Mittwoch, 5.02.25 in der IHK Region Stuttgart in Stuttgart ausgebucht
- Donnerstag, 20.02.25 in der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg in Villingen-Schwenningen
Dienstag, 25.03.25 in der IHK Ulm in Ulm