Webinar: CBAM - Das System der CO2-Grenzausgleichsabgabe
Veranstaltungsdetails
Alle Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Zement, Elektrizität, Wasserstoffe sowie bestimmte Vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, fallen unter die Regeln unter CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) . Bereits ab dem 1. Oktober 2023, mit dem Beginn der Übergangsphase, werden diesbezüglich erste Meldepflichten auf Unternehmen zukommen.Während dieser Phase müssen Unternehmen die direkten und indirekten Emissionen, welche im Produktionsprozess der importierten Güter entstanden sind, berechnen und dokumentieren und einen vierteljährlichen Bericht (erstmalig bis spätestens zum 31. Januar 2024) – sog. CBAM-Bericht – einreichen, welcher Daten bezüglich der Importmenge der direkten und indirekten im EU-Ausland ausgestoßenen CO2-Emissionen und dem im Herkunftsland möglichen gezahlten CO2-Preis enthält. Ab dem 1. Januar 2026 ist der vollständige Go-Live von CBAM angesetzt. Ab diesem Zeitpunkt kommen weitere weitreichendere Verpflichtungen auf Unternehmen zu.
In unserem Webinar geben wir Ihnen einen Überblick über die neuen Verpflichtungen und wie Ihr Unternehmen diesen Compliance-Anforderungen gerecht werden kann.
Das Webinar beinhaltet folgende Themenschwerpunkte:
- Einführung und Bedeutung von CBAM
- Unternehmerische Verpflichtungen
- Ermittlung der betroffenen Emissionen – wie wird der CO2 Preis für eingeführte Produkte berechnet
- Digitale Lösungen zur systemseitigen Implementierung von CBAM
- FAQ