Nr. 140692

Professionelle Immobilienbewertung Aufbaukurs - Bewertungen souverän begründen

Veranstaltungsdetails

Seminarbeschreibung

Komplexe Bewertungsfälle entscheiden häufig über den Erfolg einer Vermarktung. Aufbauend auf den Grundlagen vertieft dieses Seminar die praktische Anwendung der Wertermittlungsverfahren anhand anspruchsvoller Praxisfälle. Die Teilnehmer lernen, Gutachten fachlich sicher zu beurteilen, schwierige Bewertungsfälle zu lösen und ihre Preisempfehlungen gegenüber Eigentümern, Kaufinteressenten und finanzierenden Banken überzeugend zu vertreten.

 

Schwerpunkte

  • Anspruchsvolle Bewertungsfälle
  • Marktanpassungsfaktoren
  • Besondere Rechte und Belastungen
  • Plausibilitätsprüfung von Verkehrswerten
  • Gutachten verstehen und bewerten
  • Kaufpreise professionell begründen
  • Typische Bewertungsfehler vermeiden
  • Umfangreiche Praxisfälle mit Lösungsansätzen

 

Ihr Dozent

Herr Dr. Manuel Heidrich LL.M. ist Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht und berät sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen in allen immobilienrechtlichen Fragestellungen (Mietrecht, Immobilientransaktionen, Maklerrecht, privates Baurecht). Überdies ist Herr Dr. Heidrich seit 2004 bundesweit als Coach und Dozent für immobilienwirtschaftliche Themen tätig und begleitet ferner die Ausbildung der Immobilienfachwirte. Seit 2012 fungiert Herr Dr. Heidrich als Verbandsjurist beim BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft für die Region Baden-Württemberg.

Aufgrund seiner ursprünglichen Tätigkeit als Immobilienmakler in der Immobilienabteilung einer renommierten Bauträgergesellschaft kann Herr Dr. Heidrich auf mehrjährige praktische Erfahrung in der Immobilienbranche zurückgreifen und berät auch heute noch Immobilienunternehmen bei der strategischen Ausrichtung.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Weiterbildung für Immobilienmakler/-innen und Mitarbeiter/-innen, die an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit nach § 34 c GewO beteiligt sind, um ihrer Pflicht nach § 34 c II a GewO hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Fortbildung im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren nachzukommen.

Industrie- und Handelskammer
Rhein-Neckar
L 1, 2
68161 Mannheim
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