Nr. 140690

Maklervertrag, Provision und Haftung - Erfolgreich abschließen

Veranstaltungsdetails

Seminarbeschreibung

Der Provisionsanspruch ist die wirtschaftliche Grundlage jeder erfolgreichen Maklertätigkeit. Bereits kleine Fehler bei Vertragsgestaltung oder Dokumentation können erhebliche finanzielle Folgen haben. Das Seminar vermittelt anhand aktueller Rechtsprechung und praxisnaher Fallbeispiele, wie Maklerverträge professionell gestaltet, Provisionsansprüche nachhaltig gesichert und kostspielige Haftungsfälle vermieden werden.

 

Schwerpunkte

  • Rechtssichere Vertragsgestaltung
  • Voraussetzungen des Provisionsanspruchs
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Maklerprovision
  • Reservierungsvereinbarungen
  • Gemeinschaftsgeschäfte
  • Beratungs- und Aufklärungspflichten
  • Dokumentation und Beweisführung
  • Typische Fehler vermeiden Provision sichern

 

Ihr Dozent

Herr Dr. Manuel Heidrich LL.M. ist Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht und berät sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen in allen immobilienrechtlichen Fragestellungen (Mietrecht, Immobilientransaktionen, Maklerrecht, privates Baurecht). Überdies ist Herr Dr. Heidrich seit 2004 bundesweit als Coach und Dozent für immobilienwirtschaftliche Themen tätig und begleitet ferner die Ausbildung der Immobilienfachwirte. Seit 2012 fungiert Herr Dr. Heidrich als Verbandsjurist beim BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft für die Region Baden-Württemberg.

Aufgrund seiner ursprünglichen Tätigkeit als Immobilienmakler in der Immobilienabteilung einer renommierten Bauträgergesellschaft kann Herr Dr. Heidrich auf mehrjährige praktische Erfahrung in der Immobilienbranche zurückgreifen und berät auch heute noch Immobilienunternehmen bei der strategischen Ausrichtung.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Weiterbildung für Immobilienmakler/-innen und Mitarbeiter/-innen, die an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit nach § 34 c GewO beteiligt sind, um ihrer Pflicht nach § 34 c II a GewO hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Fortbildung im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren nachzukommen.

Industrie- und Handelskammer
Rhein-Neckar
L 1, 2
68161 Mannheim
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+49 621 1709-5511 (Fax)