Nr. 140689

Immobilienmaklerrecht für die erfolgreiche Praxis - Rechtssicher vermitteln

Veranstaltungsdetails

Seminarbeschreibung

Erfolgreiche Immobilienmakler überzeugen nicht nur durch Verkaufsgeschick, sondern vor allem durch Kompetenz und Rechtssicherheit. Wer aktuelle Rechtsprechung kennt, Maklerverträge professionell gestaltet und Haftungsrisiken frühzeitig erkennt, verschafft sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Das Seminar vermittelt die wesentlichen Entwicklungen des Immobilienmaklerrechts anhand aktueller Gerichtsentscheidungen sowie zahlreicher Praxisfälle und zeigt, wie Makler ihre Tätigkeit rechtssicher und wirtschaftlich erfolgreich gestalten.

 

Schwerpunkte

  • Aktuelle Rechtsprechung im Immobilienmaklerrecht
  • Rechtssichere Gestaltung von Maklerverträgen
  • Nachweis und Vermittlungstätigkeit
  • Verbraucher und Fernabsatzrecht
  • Widerrufsrecht
  • Geldwäschegesetz und Datenschutz
  • Dokumentation und Beweissicherung
  • Typische Haftungsrisiken und deren Vermeidung

 

Ihr Dozent

Herr Dr. Manuel Heidrich LL.M. ist Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht und berät sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen in allen immobilienrechtlichen Fragestellungen (Mietrecht, Immobilientransaktionen, Maklerrecht, privates Baurecht). Überdies ist Herr Dr. Heidrich seit 2004 bundesweit als Coach und Dozent für immobilienwirtschaftliche Themen tätig und begleitet ferner die Ausbildung der Immobilienfachwirte. Seit 2012 fungiert Herr Dr. Heidrich als Verbandsjurist beim BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft für die Region Baden-Württemberg.

Aufgrund seiner ursprünglichen Tätigkeit als Immobilienmakler in der Immobilienabteilung einer renommierten Bauträgergesellschaft kann Herr Dr. Heidrich auf mehrjährige praktische Erfahrung in der Immobilienbranche zurückgreifen und berät auch heute noch Immobilienunternehmen bei der strategischen Ausrichtung.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Weiterbildung für Immobilienmakler/-innen und Mitarbeiter/-innen, die an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit nach § 34 c GewO beteiligt sind, um ihrer Pflicht nach § 34 c II a GewO hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Fortbildung im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren nachzukommen.

Industrie- und Handelskammer
Rhein-Neckar
L 1, 2
68161 Mannheim
+49 621 1709-0
+49 621 1709-5511 (Fax)