Nr. 140184

Die EU-Entgelttransparenz Richtlinie – Was müssen Sie als Arbeitgeber jetzt tun?

Veranstaltungsdetails

 

Mehr Transparenz bei Gehältern, erweiterte Auskunftsansprüche von Beschäftigten, neue Berichtspflichten und strengere Anforderungen an Vergütungssysteme: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt für Arbeitgeber erhebliche Veränderungen mit sich. Die Richtlinie soll die Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen reduzieren. Auch wenn Deutschland die Richtlinie nicht rechtzeitig zum 7. Juni 2026 umgesetzt hat, sollten Unternehmen die wesentlichen Vorgaben bereits jetzt berücksichtigen.

Was bedeutet das konkret?
Bereits im Bewerbungsprozess sollten Bewerber über das vorgesehene Gehalt bzw. die Gehaltsspanne informiert werden. Fragen nach dem bisherigen Gehalt sind künftig unzulässig.

Beschäftigte haben umfassende Auskunftsansprüche über ihre eigene Vergütung und die durchschnittliche Vergütung vergleichbarer Tätigkeiten.

Vergütungssysteme müssen nachvollziehbar, objektiv und geschlechtsneutral ausgestaltet sein.

Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigten treffen zusätzliche Berichtspflichten.

Besonders relevant: Im Streitfall trägt künftig der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass Gehaltsunterschiede auf objektiven Kriterien beruhen.

Die Veranstaltung vermittelt einen praxisnahen Überblick über die aktuelle Rechtslage, die wesentlichen Inhalte der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sowie den daraus resultierenden Handlungsbedarf für Arbeitgeber.

Inhalte:

  • Ziele und Hintergründe der EU Entgelttransparenzrichtlinie
  • Was gilt aktuell?
  • Neue Pflichten für den Arbeitgeber
    • Muss der Arbeitgeber im Einstellungsverfahren künftig das Gehalt angeben?
    • Darf der Arbeitgeber im Einstellungsverfahren nach der bisherigen Vergütung fragen?
    • Auskunftsansprüche von Beschäftigten
    • Anforderungen an transparente und diskriminierungsfreie Vergütungssysteme
    • Berichtspflichten für Unternehmen
  • Überblick über Fristen
  • Was kommt auf die Unternehmen zu?
    • Analyse der bestehenden Gehaltsstrukturen
    • Bewertung aller Stellen und Bildung nachvollziehbarer Vergleichsgruppen
    • Definition objektiver Vergütungskriterien
    • Dokumentation bestehender Entgeltunterschiede
  • Praxisproblem: Historisch gewachsene Gehaltsstrukturen
  • Praktische Umsetzung im Unternehmen
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Handlungsempfehlungen

Referenten:

Professor Dr. Ulrich Tödtmann und Kathrin Strittmatter, Rittershaus Rechtsanwälte, Mannheim

Hybride Teilnahme auf Anfrage möglich

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeitende von Personalabteilungen