Hybrid-Veranstaltung: Warenursprung und Präferenzen
Veranstaltungsdetails
Wer Präferenzen im Drittland in Anspruch nehmen kann, hat Kostenvorteile gegenüber seinen Mitbewerbern.
Wichtig ist daher zu wissen, wann und bei welchen Lieferungen ins Drittland mein Produkt zollbegünstigt ist. Nicht nur die vollständige Beantragung notwendiger Dokumente, wie z. B. eine EUR-1, bereitet im Präferenzrecht dagegen immer wieder Schwierigkeiten. Auch die Ursprungsprüfung, wann mein Produkt präferenzberechtigt ist, welche Nachweise und Dokumentation erforderlich sind, ist schwierig. Der inhaltliche Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der formalen Prüfung, dem korrekten Nachweis der Präferenzberechtigung und der internen erforderlichen Dokumentation.
Lernziel
Sie erlernen den Umgang mit formalen Nachweisen, als auch mit Vereinfachungen, die ohne oder auch nur mit vorheriger zollamtlicher Bewilligung genutzt werden können. Umfangreiche praktische Übungen helfen dabei das Tagesgeschäft erfolgreich zu bewältigen. Sinnvolle Hinweise auf Datenbanken der Zollverwaltung und der Europäischen Union runden das Seminar ab.
Im Einzelnen werden behandelt
- Der Ursprungsbegriff im internationalen Handel
- Nichtpräferenzieller Ursprung/Präferenzieller Ursprung
- Herkunftsbezeichnung „Made in…“
- Unterscheidung Ursprungs- und Freiverkehrspräferenzen
- Räumlicher Anwendungsbereich und materieller Rechtsrahmen der Präferenzregelungen der EU (Ursprungsregeln)
- Prüfung und Nachweis der Präferenzregelung
- Bilaterale und diagonale Kumulierung
- Kumulierung im Freihandelsraum Pan-Euro-Med und SAP-Zone
- Formale Nachweise EUR-1, EUR-Med
- Vereinfachte Ursprungsnachweise (Ursprungserklärung)
- Besonderheiten im Rahmen der Zollunion mit der Türkei A.TR
- Lieferantenerklärungen
- Form und Inhalt
- Die zollamtliche Bestätigung der Lieferantenerklärung mit Auskunftsblatt INF.4
Praktische Übungen
