Nr. 134199

Die Nebenkostenabrechnung - Ab heute keine Fehler mehr

Veranstaltungsdetails

Dieses Seminar ist anrechenbar für den Nachweis der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter nach §34c GewO.

Seminarinhalt

Immer wieder ist sie ein Streitpunkt im Mietverhältnis: Die Nebenkostenabrechnung. Egal ob bei der Vermietung von Wohn- oder Gewerberaum, die oft auch als „2. Miete“ bezeichnete Umlage von Nebenkosten birgt viele Fallstricke, die es insbesondere aus Vermietersicht zu kennen gilt. Das hier beschriebene Seminar behandelt ausführlich an zahlreichen Beispielen, welche Voraussetzungen an eine rechtswirksame Nebenkostenabrechnung gestellt werden, wie sie am besten aufgebaut wird, welche Nebenkosten umgelegt werden können und welche nicht. Die aktuelle Rechtsprechung ist jeweils berücksichtigt.

  • Umlagevereinbarung
  • Nebenkostenarten
  • Formelle Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnungen
  • Materielle Richtigkeit von Nebenkostenabrechnungen
  • Abrechnungsfrist
  • Einwendungsfrist
  • Belegeinsicht
  • Zufluss- oder Abflussprinzip


Hinweis: 
Es handelt sich nicht um einen Workshop, in dem die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung praktisch durchgeführt wird, sondern um eine praxisnahe Schulung, die rechtliche Problemfragen behandelt und beantwortet.

 

Das Seminar erfüllt die Voraussetzungen nach § 34c GewO, Anlage 1 zu § 15b (1) MaBV.

 

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Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 29.04.2026
    9:00 - 16:00 Uhr
  • 30.09.2026
    9:00 - 16:00 Uhr
  • 12.03.2027
    9:00 - 16:00 Uhr
  • 09.06.2027
    9:00 - 16:00 Uhr
  • 01.10.2027
    9:00 - 16:00 Uhr
  • 26.11.2027
    9:00 - 16:00 Uhr

Weitere Informationen

Vermieter, Eigentümer, Existenzgründer, Immobilienverwalter, Sachbearbeiter bei Hausverwaltungen, Center-Manager, Makler, Führungs- und Fachkräfte der Immobilienwirtschaft, Leiter und Mitarbeiter von Immobilienabteilungen bei Banken, Versicherungen und Fondsunternehmen. Tiefere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

  • Teilnahmebescheinigung
Industrie- und Handelskammer
Rhein-Neckar
L 1, 2
68161 Mannheim
+49 621 1709-0
+49 621 1709-5511 (Fax)