Hybrid-Veranstaltung: Importprozesse beschleunigen – dank eigener Bewilligungen
Veranstaltungsdetails
Zollrechtliche Vereinfachungen setzen genau an diesen Zeit- und Kostentreibern an. Sie erleichtern Gestellung, vorübergehende Verwahrung, Zollanmeldung, Bearbeitung und Zahlungsabläufe und beschleunigen so die Abfertigung – auch, wenn Unternehmen mit Zollspediteuren arbeiten.Da diese Verfahren eine Bewilligung erfordern und mit Pflichten verbunden sind, müssen Unternehmen sorgfältig abwägen, ob der Nutzen den Antragsaufwand rechtfertigt.
Behandelt werden:
Vereinfachungen bei der Zahlungsabwicklung durch
- Zahlungsaufschub
Vereinfachungen bei der Übernahme von Zoll-Versandgut (T1/Carnet TIR) als
- Zugelassener Empfänger
Vereinfachungen nach der Gestellung
- Eigenes Verwahrungslager
Vereinfachungen bei der Zollanmeldung durch
- Vereinfachte Zollanmeldung
- Bewilligungsvoraussetzungen
- Abfertigung beim Zollamt mit vereinfachter Zollanmeldung
- Abgabenerhebung durch das Hauptzollamt nach ergänzender Zollanmeldung
- Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
- Bewilligungsvoraussetzungen
- Abfertigungsverlauf beim Zollamt nach Übermittlung der Anschreibungsmitteilung
- Abgabenerhebung durch das Hauptzollamt nach ergänzender Zollanmeldung
- Zentrale Zollabwicklung (CCI)
- Grundzüge der Vereinfachungen bei Zollabfertigung in einem anderen Mitgliedstaat
Referent
Harald Jung
Ort
Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, L1,2 in 68161 Mannheim oder online
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