Nr. 133367

Hybrid-Veranstaltung: Importprozesse beschleunigen – dank eigener Bewilligungen

Veranstaltungsdetails

Zollrechtliche Vereinfachungen setzen genau an diesen Zeit- und Kostentreibern an. Sie erleichtern Gestellung, vorübergehende Verwahrung, Zollanmeldung, Bearbeitung und Zahlungsabläufe und beschleunigen so die Abfertigung – auch, wenn Unternehmen mit Zollspediteuren arbeiten.Da diese Verfahren eine Bewilligung erfordern und mit Pflichten verbunden sind, müssen Unternehmen sorgfältig abwägen, ob der Nutzen den Antragsaufwand rechtfertigt.

Behandelt werden:

Vereinfachungen bei der Zahlungsabwicklung durch

  • Zahlungsaufschub

Vereinfachungen bei der Übernahme von Zoll-Versandgut (T1/Carnet TIR) als

  • Zugelassener Empfänger

Vereinfachungen nach der Gestellung

  • Eigenes Verwahrungslager

Vereinfachungen bei der Zollanmeldung durch

  • Vereinfachte Zollanmeldung
    • Bewilligungsvoraussetzungen
    • Abfertigung beim Zollamt mit vereinfachter Zollanmeldung
    • Abgabenerhebung durch das Hauptzollamt nach ergänzender Zollanmeldung
  • Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
    • Bewilligungsvoraussetzungen
    • Abfertigungsverlauf beim Zollamt nach Übermittlung der Anschreibungsmitteilung
    • Abgabenerhebung durch das Hauptzollamt nach ergänzender Zollanmeldung
  • Zentrale Zollabwicklung (CCI)
    • Grundzüge der Vereinfachungen bei Zollabfertigung in einem anderen Mitgliedstaat

Referent

Harald Jung

Ort

Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, L1,2 in 68161 Mannheim oder online
Bitte schreiben Sie uns eine Mitteilung in das Nachrichtenfeld, ob Sie gerne in Präsenz oder online (via Teams) teilnehmen möchten.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 22.10.2026
    9:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen

Das Seminar richtet sich an Unternehmen, die die Erleichterungen bereits nutzen oder erwägen, entsprechende Bewilligungen zu beantragen. Vertiefte Kenntnisse im Zollrecht sind nicht erforderlich.

IHK Rhein-Neckar - International
L 1, 2
68161 Mannheim