Webinar-Reihe: Polnisches Arbeitsrecht mit Praxisbericht aus der IT-Branche
Veranstaltungsdetails
Polen wird für viele Unternehmen ein zunehmend attraktiver Beschäftigungsstandort. Doch das polnische Arbeitsrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Recht. Ob Festanstellung, flexible Projektverträge oder B2B-Modelle im IT-Bereich. Rechtliche Unsicherheit kann schnell zu Kosten, Konflikten oder Betriebsrisiken führen.
Mit unserer Webinar-Reihe „Polnisches Arbeitsrecht mit Praxisbericht aus der IT-Branche“ bieten wir Ihnen ein fundiertes Grundlagenwissen und konkrete Praxisbeispiele. Dieses Webinar gliedert sich in zwei Teile und kann einzeln oder zusammen gebucht werden.
Teil 1 ist branchenübergreifend relevant: Ob Handel, Produktion, Verwaltung, Dienstleistung oder Gesundheitswesen — wer in Polen Mitarbeiter beschäftigt oder dies plant, erhält hier fundiertes Grundlagenwissen zum polnischen Arbeitsrecht.
Im Webinar Teil 1 – Polnisches Arbeitsrecht: Was deutsche Unternehmen wissen sollten (10:00–14:00 Uhr) thematisieren wir unter anderem:
- Die gängigen Arbeitsvertragsmodelle in Polen – unbefristet, befristet, Probezeit – und was das konkret für Ihren Unternehmensalltag bedeutet.
- Vergütung, Arbeitszeit und Überstunden ‒ gesetzliche Grenzen, Aufzeichnungspflicht, Freizeitausgleich oder Zuschläge.
- Urlaubsansprüche inklusive gesetzlicher Erholungsurlaub, Elternzeit, Verjährungsfristen.
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Kündigungsfristen, Abfindungen, Form und Inhalte von Arbeitszeugnissen.
- Arbeitgeberpflichten: Dokumentationspflichten, Meldepflichten bei Behörden, Anforderungen bei Unternehmensgröße oder Massenentlassungen.
Referent: Christoph Garschynski,
Rechtsanwalt (DE)/ radca prawny (PL), Partner der Sozietät BSJP bnt Brockhuis Jurczak Prusak Sroka Nilsson Zamorska Sp. k.
Im Webinar Teil 2 – Beschäftigung von Informatikern in Polen: B2B vs. Arbeitsvertrag (14:00–14:45 Uhr) geht es unter anderem um folgende Fragen:
- Wann liegt ein echtes B2B-Verhältnis vor – und wann droht die Einstufung als Arbeitsverhältnis?
- Rechtliche Unterschiede zwischen B2B und Arbeitsvertrag: Vergütung, Sozialversicherung, Arbeitszeitpflichten und Kündigungsschutz.
- Gestaltungsspielräume und wichtige Vertragsklauseln zur Vermeidung von Risiken wie Scheinselbständigkeit.
- Praxisbeispiele aus IT-Unternehmen, die sowohl B2B- als auch Arbeitsverträge nutzen.
Referent: Roland Fedorczyk,
Leiter Geschäftsbereich Recht und Steuern und Mitglied der Geschäftsführung der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer (AHK Polen)
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