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Webinar: Meldepflichten und Beschränkungen im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland

Veranstaltungsdetails

Im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland bestehen statistische Meldevorschriften gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Diese Meldevorschriften betreffen ein- und ausgehende Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr, den Stand bestimmter Auslandsforderungen und -verbindlichkeiten sowie den Stand der grenzüberschreitenden Unternehmensbeteiligungen. Die einzureichenden statistischen Meldungen dienen der Erstellung der Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland.
Verstöße gegen die Meldepflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen geahndet werden können. Die Einhaltung der Meldepflicht bei Unternehmen wird vom örtlich zuständigen Hauptzollamt oder der Deutschen Bundesbank geprüft.
Schwerpunktmäßig werden im Webinar die inhaltlichen und rechtlichen Grundlagen des außenwirtschaftsrechtlichen Meldewesens, die für die Unternehmen geltenden Meldevorschriften und -vordrucke sowie Fallbeispiele (mit Lösungen) behandelt. im Rahmen der Veranstaltung besteht auch die Möglichkeit, konkrete Fragen aus der täglichen Unternehmenspraxis zu stellen.
Darüber hinaus werden die AWV-Änderungen, die zum 1.1.2025 in Kraft getreten sind, und die Neuerungen im Meldeportal AMS besprochen.

Im Einzelnen werden behandelt:

  • Rechtsgrundlagen und Grundbegriffe des außenwirtschaftlichen Meldewesens
  • Zweck der statistischen Meldungen: Die Zahlungsbilanz
  • Meldetatbestände und Meldefreigrenzen
    (Zahlungs- und Bestandsmeldungen: Z4, Z5 und Z5a, K3 und K4)
  • Verzeichnis der Leistungskennzahlen und der Erläuterungen hierzu
  • Elektronisches Meldeportal der Deutschen Bundesbank (AMS)
  • Organisationsstruktur des Außenwirtschaftsbereiches bei der Deutschen Bundesbank und den Hauptzollämtern
  • Außenwirtschaftsprüfungen
  • Strafbewehrung bzw. Geldbußen bei Verstößen gegen AWV-Meldebestimmungen
  • Fallbeispiele und Behandlungen aktueller Fragen

Referent:

Andre Wächter, Deutsche Bundesbank
Das Webinar wird mit Microsoft Teams durchgeführt.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 12.05.2026
    9:00 - 13:00 Uhr

Weitere Informationen

Mitarbeiter aus Buchhaltung, Rechnungswesen und Außenwirtschaftsabteilungen, die mit dem Auslandszahlungsverkehr bzw. der Erstellung der Meldungen beauftragt sind.

Industrie- und Handelskammer
Rhein-Neckar
L 1, 2
68161 Mannheim
+49 621 1709-0
+49 621 1709-5511 (Fax)