Steuerfreie Wege zur Altersvorsorge für GmbH-Geschäftsführer
Für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Veranstaltungsdetails
Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH genießt eine Sonderstellung. Er ist Unternehmer und Arbeitnehmer zugleich. Daher kann er das Betriebsrentengesetz optimal für sich selbst nutzen. Das heißt, dass er für seine eigene Absicherung Geld unversteuert aus der GmbH entnehmen kann. Gestaltungsvarianten ermöglichen eine flexible Anpassung an die Entwicklung des Unternehmens. Das entnommene Kapital bildet haftungsbefreites und insolvenzgeschütztes Vermögen. Wenn das richtig gemacht wird, kann diese steuerfreie Entnahme für viele Unternehmer zum sehr guten Geschäft werden.
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