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Kostenersparnis durch Zolllager und vorübergehende Verwahrung

Hybrid-Veranstaltung

Veranstaltungsdetails

Im Zolllagerverfahren können an bestimmten zugelassenen Orten oder in Lagereinrichtungen im Zollgebiet der Union Waren grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gelagert werden, ohne dass für diese Waren Einfuhrabgaben erhoben oder bestimmte handelspolitische Maßnahmen angewendet werden. Bei Zolllagern handelt es sich um von den Zollbehörden zugelassene Räumlichkeiten im Unternehmen. Zudem besteht seit der UZK-Einführung nun die Möglichkeit, bis zu 90 Tage die Waren in der vorübergehenden Verwahrung zu lagern. Damit stellt sich für die Wirtschaftsbeteiligten die Frage, welches Verfahren zur Lagerung im Unternehmen genutzt werden soll.

In dieser Veranstaltung erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die Vorschriften des Zolllagerverfahrens, deren Anwendungsbereich und praktische Handhabung. Detailliert aufgezeigt werden die einzelnen Verfahrensschritte (Bewilligung, Überführung in das Verfahren, Aufzeichnungen, Beendigung des Verfahrens).

Ihnen werden komprimiert das gesamte Zolllagerrecht sowie die vorübergehende Verwahrung unter Berücksichtigung der rechtlichen Änderungen des Unionszollkodex vermittelt.


Inhalt

  • Grundsätze und Funktion des Zolllagerverfahrens als besonderes Verfahren sowie der vorübergehenden Verwahrung nach dem Unionszollkodex
  • Rechtliche Grundlagen und wirtschaftliche Auswirkungen des Zolllagerverfahrens
  • Verfahren zur Erteilung von Bewilligungen
  • Überführung von Waren in das Zolllagerverfahren
  • Normales und vereinfachte Verfahren
  • Lagerung von Waren mit unterschiedlichem zollrechtlichen Status
  • Das Handling im Zolllager vs. vorübergehende Verwahrung: Verantwortlichkeiten
  • Bestandsaufzeichnungen
  • Übliche Behandlungen
  • Vorübergehendes Entfernen (auch zwischen verschiedenen Lagern)
  • Beendigung des Zolllagerverfahrens
  • Benutzung eines Zolllagers ohne Überführung der Waren in das Zolllagerverfahren
  • Besonderheiten bei Bewilligungen für grenzüberschreitende Zolllagerverfahren (sog. Einzige Bewilligungen).

Ihnen werden komprimiert das gesamte Zolllagerrecht sowie die vorübergehende Verwahrung unter Berücksichtigung der rechtlichen Änderungen des Unionszollkodex vermittelt.

* Die Hybrid-Veranstaltung findet vor Ort in der IHK Rhein-Neckar, Haus der Wirtschaft, L1,2, 68161 Mannheim sowie online statt.Bitte tragen Sie im Feld "Nachricht" ein, ob Sie an der Präsenzveranstaltung oder online teilnehmen werden.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Wirtschaftsbeteiligte, die die Vorteile des Zolllagerverfahrens und der vorübergehenden Verwahrung nutzen oder nutzen wollen und sich über die Änderungen angesichts des UZK sowie über die Möglichkeiten der Überführung von Waren in das Verfahren informieren möchten.