Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg

Mannheim, 8. Februar 2022. Mit der neuen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg entfällt unter anderem 3G im Einzelhandel. Lesen Sie zu diesen und weiteren Änderungen das Statement von Manfred Schnabel:
“Die neue Corona-Verordnung des Landes beendet für den Einzelhandel eine Diskriminierung. Dieser Schritt war überfällig, da der Gesetzgeber zu keinem Zeitpunkt begründen konnte, warum bei täglich bundesweit 40 Millionen Kundenkontakten im Lebensmittelbereich keine Zugangsbeschränkungen erforderlich sind, während die zehn Millionen Kundenkontakte im restlichen Einzelhandel problematisch sein sollen. Diese Maßnahme war weder verhältnismäßig noch geeignet, da der Einzelhandel laut RKI kein Infektionstreiber ist. Unsere Erwartung ist nun, dass der Gesetzgeber zukünftig auf solch eine Diskriminierung verzichtet.
Die Veranstaltungsbranche erhält mehr Luft durch höhere Obergrenzen. Allerdings ist diese Branche durch die maximale Kapazitätsauslastung von 50 Prozent stark eingeschränkt. Für viele Betriebe ist ein profitables Arbeiten so weiterhin nicht möglich. Der Wegfall der Datenerfassung reduziert für alle Betriebe den Aufwand und bedeutet so eine gewisse Erleichterung. Vergessen wir nicht: Viele Unternehmen leiden nach wie vor stark unter der Corona-Pandemie und kämpfen nach wie vor ums Überleben.”