IHK-Präsident Manfred Schnabel zur neuen Corona-Verordnung von Baden-Württemberg

Mannheim, 12. Januar 2022. In Baden-Württemberg gilt seit heute, 12. Januar 2022, eine neue Corona-Verordnung. Lesen Sie dazu das Statement von IHK-Präsident Manfred Schnabel.
“Mit der neuen Corona-Verordnung enttäuscht das Land viele Unternehmen und erweist sich als wenig verlässlich und berechenbar: Eigentlich müssten wir in Baden-Württemberg jetzt in die Alarmstufe I kommen. Das würde für die Gastronomie sowie die Veranstaltungs- und Freizeitwirtschaft einige Erleichterung bringen, da dann 2G statt 2G-Plus gelten würde. Auch der Einzelhandel würde profitieren, da dort 3G statt 2G angewendet werden müsste. Es ist unverständlich, weshalb die Landesregierung diesen Schritt nicht gemacht hat. Mit der Alarmstufe I hätten einige der stark unter den Maßnahmen leidenden Betriebe eine etwas bessere Perspektive erhalten.”