Green Deal & Sustainable Finance

Was gilt es für Unternehmen zu beachten?

Mannheim, 22. Juni 2022. Als Bestandteil des Green Deal sieht die EU-Taxonomie-Verordnung einen einheitlichen Klassifizierungsrahmen für die Bewertung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten vor.
Konkret geht es um sehr präzise und anspruchsvolle Kriterien, anhand derer bewertet werden soll, ob ein Unternehmen mit seinen Produkten zum Klima- und Umweltschutz beiträgt oder nicht. Erste Anwendungspflichten greifen bereits und betreffen sowohl die Finanz- als auch die Realwirtschaft. Direkt oder indirekt sind eine Vielzahl an Unternehmen von der Taxonomie-Verordnung betroffen und sollten darauf vorbereitet sein. 
Die Veranstaltung “Green Deal & Sustainable Finance als ‘Game Changer’: Was gilt es für Unternehmen zu beachten?” der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar am 14. Juli 2022 gibt Unternehmerinnen und Unternehmern einen Überblick über den aktuellen Stand und die weiteren Pläne auf europäischer und deutscher Ebene. Die Teilnehmer erfahren aus erster Hand, welche direkten und indirekten Verpflichtungen auf die Unternehmen zukommen und welche Umweltthemen Kreditinstitute bei ihren Unternehmenskunden bei Finanzierungen künftig abfragen werden.