IHK zur Mundschutzpflicht ab Montag

Mannheim, 24. April 2020. Ab Montag gilt gemäß jüngster Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel eine Maskenpflicht. IHK-Präsident Manfred Schnabel nimmt dazu wie folgt Stellung: „Wir nehmen wahr, dass es in der Wissenschaft und Ärzteschaft unterschiedliche Auffassungen zum Mundschutz als Corona-Abwehrmaßnahme mit Blick auf Wirksamkeit und Risiken gibt. Nach unserer Einschätzung erscheint der Einsatz von Masken im öffentlichen Nahverkehr und in Teilen des Handels sinnvoll, in anderen Teilen des Handels aber nicht. So muss die Frage an die Politik gestellt werden, ob in diesen Bereichen die Risiken nicht überwiegen, wie sie Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery in dieser Woche erläutert hat. Er weist darauf hin, dass eine Maskenpflicht ‚ein trügerisches Sicherheitsgefühl‘ verbreiten könne und warnt vor gefährlichen Infektionsrisiken, die dadurch entstehen, dass eine sachgemäße Handhabung im täglichen Umgang nicht zu gewährleisten sei. Vor diesem Hintergrund bringen wir gegenüber der Politik erneut unser smart-Konzept in die Diskussion: Die Betriebe sollten selbst nach Vorgaben ein passgenaues Infektionsschutzkonzept verabschieden und bei den kommunalen Behörden einreichen können. Dabei kann der Mundschutz Teil des Maßnahmenplanes sein oder aber auch durch kluge, situativ angepasste Infektionsschutzmaßnahmen vor Ort ersetzt werden, sofern Abstandsregeln nicht zuverlässig zu gewährleisten sind.“