Informationspflichten Berufsbildung

Es ist uns wichtig, Sie darüber zu informieren, welche persönlichen Daten wir verarbeiten und zu welchen Zwecken.

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeiten

  • Berufliche Bildung (Berufsausbildungsvorbereitung, Ausbildung, Umschulung) im ‎Rahmen von § 71 Abs. 2 BBiG
  • Durchführung von Widerspruchs- oder Klageverfahren in Prüfungsrechtsstreitigkeiten
  • Prüfung der Ausbildungsverträge und Führung des Verzeichnisses der ‎Ausbildungsverhältnisse, § 11ff., §§ 34, 35 BBiG
  • Prüfung der Eignung des Ausbilders und der Ausbildungsstätte, § 28 ff. BBiG,  i.V.m. § 3 Abs. 2 BBiG-ZuVO, 71 Abs. 2 BBiG
  • Überwachung der Ausbildung, § 76 BBiG
  • Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, § 8 Abs. 1, 2 BBiG
  • Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung, § 70 Abs. 1 BBiG. i.V.m. § 3 Abs. 2 BBiG-ZuVO, 71 Abs. 2 BBiG
  • Prüfungswesen Aus- und Fortbildung, 37 ff., 53 ff. BBiG
  • Errichtung des Berufsbildungsausschusses, § 77 Abs. 1 BBiG
  • Vorschlagsrecht für Landesausschuss für Berufsbildung, § 82 BBiG
  • Auskunftspflicht zur Erhebung der jährlichen Bundesstatistik, § 88 Abs. 3 BBiG
  • Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Gleichstellung von Zeugnissen, § 8 Abs. 1 Nr. 1 BQFG, § 10 Abs. 1 IHKG (Zuständigkeit bei IHK FOSA = Öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss von IHKs zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen)
  • Ausstellen einer EU-Bescheinigung zum Nachweis der beruflichen ‎Qualifikation ‎und der ausgeübten Tätigkeiten in ‎Deutschland, § 1 Abs. 3 IHKG i.V.m. der ‎Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. ‎September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
  • Schlichtungsausschuss bei Ausbildungsstreitigkeiten, § 111 Abs. 2 ArbGG i.V.m. Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses der IHK Rhein-Neckar
  • Übermittlung an die Bundesagentur für Arbeit zur Verbesserung der Ausbildungsvermittlung
  • Bescheinigung der Zulassungsvoraussetzungen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung
  • Weitergabe Daten an öffentliche Stellen, sofern dies zur Erfüllung der Aufgaben der IHK Rhein-Neckar oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist (z.B. Rentenversicherungsträger)

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

Die IHK Rhein-Neckar ist verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts.
Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
Herrn Hauptgeschäftsführer
Dr. Axel Nitschke
L 1, 2, 68161 Mannheim
E-Mail: ihk@rhein-neckar.ihk24.de

3. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Kinast Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hohenzollernring 54
50672 Köln
Telefon: +49 221 222183-0
Telefax: +49 221 222183-10
E-Mail: datenschutzbeauftragter@rhein-neckar.ihk24.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Quelle der Daten, Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Abschluss/- Umschulungsprüfungen in Ausbildungsberufen

Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Abschluss- und Umschulungsprüfungen, für die Ausstellung von Zweitschriften, zur Durchführung von Widerspruchs- oder Klageverfahren sowie für statistische Zwecke verarbeitet.
Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit den Prüfungen sind §§ 37 ff, 62 Berufsbildungsgesetz (BBiG) i.V.m. der jeweiligen Ausbildungs- bzw. Umschulungsverordnung i.V.m. der aktuellen Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar. Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der Erhebung der Statistik sind §§ 87, 88 BBiG. Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit Widerspruchs- und Klageverfahren sind §§ 68, 73 VwGO.
Ihre Daten haben wir über Ihren Ausbildungsbetrieb/Umschulungsbetrieb bzw. Bildungsträger erhoben, bei welchem Sie Ihre Berufsausbildung/Umschulung absolvieren. Das Prüfungsergebnis wird durch den Prüfungsausschuss festgestellt und erhoben.
Folgende Daten werden von Auszubildenden/Umschülern erhoben:
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundausbildung, berufliche Vorbildung, erforderlichenfalls Name, Vorname, und Anschrift der gesetzlichen Vertreter/innen, Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung, Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrags, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit, Datum des Beginns der Berufsausbildung, Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen, Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst, Monat und Jahr der Abschlussprüfung, Art der Zulassung zur Prüfung, Monat und Jahr der Wiederholungsprüfung, Prüfungserfolg
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
  • Prüfungsausschuss zur Abnahme der Prüfung
  • Ggf. Ausbildungs-/Umschulungsbetrieb/Bildungsträger
  • Ggf. an andere IHKs zwecks gemeinsamem Prüfungsausschuss oder bei Amtshilfe
Darüber hinaus können von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Aufgaben Daten erhalten, wenn diese die Vertraulichkeit und unsere datenschutzrechtlichen Weisungen wahren. Hierzu schließt die IHK entsprechende Vereinbarungen zur Verarbeitung von Daten im Auftrag oder Vertraulichkeitsvereinbarungen ab.

Fortbildungsprüfungen

Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung von Fortbildungsprüfungen, für die Ausstellung von Zweitschriften, ggf. im Rahmen der Bescheinigung der Zulassungsvoraussetzungen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG), zur Durchführung von Widerspruchs- oder Klageverfahren sowie für statistische Zwecke verarbeitet.
Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit den Prüfungen sind §§ 37 ff, 53 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG) i.V.m. der jeweiligen Fortbildungsverordnung oder Besonderen Rechtsvorschrift der IHK Rhein-Neckar über die Durchführung einer Fortbildungsprüfung i.V.m. der aktuellen Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar. Rechtsgrundlage im Zusammenhang mit dem Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung und der Bescheinigung der Zulassungsvoraussetzungen ist § 9 AFBG, Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit Widerspruchsverfahren sind §§ 68, 73 VwGO. Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der Erhebung der Statistik sind §§ 87, 88 BBiG.
Daten über Ihre Person haben wir bei Ihnen persönlich erhoben. Gegebenenfalls haben wir Ihre Daten bei Ihrem Unternehmen, für welches Sie arbeiten oder dem Bildungsträger, bei dem Sie den Vorbereitungskurs absolvieren, erhoben, sofern die Anmeldung über dieses Unternehmen oder den Bildungsträger erfolgte.
Das Prüfungsergebnis wird durch den Prüfungsausschuss festgestellt und erhoben.
Folgende Daten werden erhoben:
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, Vorbildung, Wiederholungsprüfung, Art der Prüfung, Prüfungsergebnis
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
  • Prüfungsausschuss zur Abnahme der Prüfung
  • Ggf. an andere IHKs im Rahmen der Amtshilfe
  • Auftragsverarbeitende Dienstleister
  • Ggf. an die für den Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung zuständige bewilligende Stelle
Darüber hinaus können von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Aufgaben Daten erhalten, wenn diese die Vertraulichkeit und unsere datenschutzrechtlichen Weisungen wahren. Hierzu schließt die IHK entsprechende Vereinbarungen zur Verarbeitung von Daten im Auftrag oder Vertraulichkeitsvereinbarungen ab.

Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse sowie Berufsausbildungsvorbereitung

Ihre Daten werden im Rahmen der Überwachung der Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse sowie der Berufsausbildungsvorbereitung, der Verzeichnisführung, der Prüfung der Eignung der Ausbildungsstätte, des Ausbildenden, des Ausbilders/der Ausbilderin, der Untersagung des Einstellens und Ausbildens/der Berufsausbildungsvorbereitung, der Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, der Durchführung von Schlichtungsverfahren in Ausbildungsstreitigkeiten und der Ausbildungsvermittlung verarbeitet.
Rechtsgrundlagen in diesem Zusammenhang sind §§ 27 ff., 32, 33, 70, 34, 35, 8, 76, 71 Abs. 2 BBiG.
Ihre Daten haben wir über Ihren Betrieb bzw. den Bildungsträger erhoben, bei welchem Sie Ihre Berufsausbildung/Umschulung/Berufsausbildungsvorbereitung absolvieren.
Folgende Daten werden beim Auszubildenden/Umschüler erhoben:
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundausbildung, berufliche Vorbildung, erforderlichenfalls Name, Vorname, und Anschrift der gesetzlichen Vertreter/innen, Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung, Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrags, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit, Datum des Beginns der Berufsausbildung, Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen, Prüfungsergebnis.
Folgende Daten werden beim Teilnehmer der Berufsausbildungsvorbereitung erhoben:
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundausbildung, berufliche Vorbildung, erforderlichenfalls Name, Vorname, und Anschrift der gesetzlichen Vertreter/innen, Berufsrichtung
Folgende Daten werden beim Ausbildenden erhoben:
Anschrift der Ausbildungsstätte, Name und Anschrift der Ausbildenden, Telefonnummer, E-Mailadresse, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst
Folgende Daten werden bei Ausbilder/in erhoben:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Art der fachlichen Eignung der Ausbilder/innen, Telefonnummer, E-Mailadresse.
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
  • Schlichtungsausschuss in Ausbildungsstreitigkeiten
  • Ausbildungs-/Umschulungsbetrieb/Bildungsträger
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Auftragsverarbeitende Dienstleister
  • An öffentliche Stellen, sofern dies zur Erfüllung der Aufgaben der IHK Rhein-Neckar oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist (z.B. Rentenversicherungsträger)
Darüber hinaus können von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Aufgaben Daten erhalten, wenn diese die Vertraulichkeit und unsere datenschutzrechtlichen Weisungen wahren. Hierzu schließt die IHK entsprechende Vereinbarungen zur Verarbeitung von Daten im Auftrag oder Vertraulichkeitsvereinbarungen ab.

Anerkennung von ausländischen Abschlüssen/Gleichstellung von Zeugnissen

Ihre Daten werden im Rahmen der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen/Gleichstellung von Zeugnissen auf der Grundlage des Bundesvertriebenengesetzes (§ 10 BVFG), oder nach § 1 Abs. 3 IHKG i.V.m. der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. ‎September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verarbeitet.
Folgende Daten werden erhoben:
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Qualifizierung.
Darüber hinaus können von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Aufgaben Daten erhalten, wenn diese die Vertraulichkeit und unsere datenschutzrechtlichen Weisungen wahren. Hierzu schließt die IHK entsprechende Vereinbarungen zur Verarbeitung von Daten im Auftrag oder Vertraulichkeitsvereinbarungen ab.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei uns jeweils so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung der vorstehend aufgeführten Zwecke erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen nach Art. 13 Abs. 2 b) DSGVO folgende Rechte zu:
a) Auskunftsrecht
Sie können unentgeltlich Auskunft über den Umfang, die Herkunft und die Empfänger der gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Dauer der Speicherung verlangen. (Art. 15 DSGVO)
b) Recht auf Berichtigung
Sie können jederzeit verlangen, dass unrichtige oder unvollständige Daten berichtigt bzw. ergänzt werden. (Art. 16 DSGVO)
c) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und Löschung
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. (Art. 17, 18 DSGVO)
d) Recht auf Datenübertragbarkeit
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen ggf. ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. (Art. 20 DSGVO)
e) Widerspruchsrecht
Eine der IHK erteilte Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der IHK widerrufen. (Art. 21 DSGVO)
Sofern Sie von den Ihnen oben dargestellten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Anforderungen hierfür erfüllt sind. Sollten Sie Fragen, Kommentare oder Anfragen bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns haben, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte Kontaktadresse oder Sie erreichen uns auch über das Kontakt-Formular.
Ihnen steht weiterhin ein Beschwerderecht bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg zu:
Baden-Württembergischer Landesbeauftragter
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Königstr. 10a
70173 Stuttgart
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Telefon: 0711 615541-0
Telefax: 0711 615541-15

7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Der IHK Rhein-Neckar benötigt Ihre Daten zur Durchführung für die vorstehend aufgeführten Zwecke. Insofern sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den oben genannten Rechtsgrundlagen.