​​Ratenkauf und Rechnungskauf neu geregelt – Informationspflichten im Handel​

Die Art und Weise, wie wir einkaufen, hat sich durch die Digitalisierung grundlegend gewandelt. Besonders Angebote wie “Jetzt kaufen, später bezahlen” (Buy Now, Pay Later) sind fest in den Alltag gerückt. Um den Verbraucherschutz anzupassen und europaweit zu vereinheitlichen, wurde die Richtlinie (EU) 2023/2225 erlassen. Diese wird nun in deutsches Recht umgesetzt, was für viele Händler neue rechtliche Pflichten mit sich bringt.

Der gesetzliche Hintergrund: Was ändert sich?

​Bisher fielen viele kurzfristige oder zinsfreie Zahlungsaufschübe nur eingeschränkt unter das Verbraucherdarlehensrecht. Das ändert sich nun. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt durch ein sogenanntes Artikelgesetz, das viele bestehende Gesetze (wie das Bürgerliche Gesetzbuch) anpasst und ein völlig neues Gesetz schafft: das Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz.
​​Dieses neue Gesetz dient der staatlichen Überwachung von Händlern (Warenlieferanten oder Dienstleistern), die ihren Kunden Zahlungsaufschübe oder Ratenkäufe anbieten. Bisher waren solche händlereigenen Finanzierungen weitgehend unreguliert; künftig unterliegen sie der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
​Verabschieden Sie sich von der alten 200-Euro-Grenze: Bisher waren Kleinstkredite unter diesem Betrag weitgehend vom Verbraucherschutz ausgenommen. Damit ist künftig Schluss. Die neue Richtlinie löst diese starre Grenze auf – jeder Euro zählt nun ab dem ersten Cent.

Wer ist betroffen?

Die neuen Regelungen richten sich an Unternehmen, die Verbrauchern Finanzierungen anbieten oder vermitteln. Dazu zählen insbesondere:
  • ​Händler, die ihren Kunden Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschübe (”Rechnungskauf”) anbieten,
  • ​Unternehmen, die Kreditangebote von Banken oder anderen Finanzdienstleistern vermitteln,
  • ​Online-Händler und Plattformen, die Ratenkauf-, Rechnungskauf- oder "Buy Now, Pay Later"-Modelle nutzen oder bewerben.

​Wann treten die Regeln in Kraft?

​Die neuen Vorschriften sind ab dem 20. November 2026 verbindlich anzuwenden. Es gelten Übergangsfristen:
  • ​Händler, die eine neue Erlaubnis als Darlehensvermittler benötigen, haben Zeit bis zum 31. Mai 2027, um den Antrag zu stellen.
  • ​Kreditgeber, die unter das neue Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz fallen, dürfen ihre Tätigkeit nach dem Inkrafttreten noch bis zu zwölf Monate ohne die neue Registrierung bei der BaFin fortführen.

​Wer bleibt befreit?

Zwei Ausnahmen gibt es:
  • ​Das KMU-Privileg: Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von der Erlaubnispflicht und der BaFin-Registrierung ausgenommen, wenn sie Zahlungsaufschübe lediglich als Nebenleistung für ihre eigenen Waren anbieten.
  • ​Der klassische Rechnungskauf: Zahlungsaufschübe bleiben unter engen Bedingungen ausgenommen, wenn die Zahlung zinsfrei erfolgt und die Frist maximal 50 Tage beträgt.
​Aber es gilt auch eine Verschärfung für große Online-Händler: Für große E-Commerce-Anbieter ist diese Ausnahme strenger. Hier darf die Frist für einen erlaubnisfreien Rechnungskauf nur 14 Tage betragen und es darf kein Dritter (wie eine Bank) den Zahlungsanspruch erwerben.
​Sonderfall Unternehmensverbund: Bei der KMU-Einstufung sind nicht immer nur die Daten des betreffenden Unternehmens maßgeblich. Bestehen Beteiligungs- oder Kontrollverhältnisse zu anderen Unternehmen, können deren Mitarbeiter- und Finanzdaten ganz oder teilweise angerechnet werden. Dies kann dazu führen, dass die KMU-Schwellenwerte überschritten werden und der KMU-Status entfällt. Grundlage hierfür ist Artikel 3 der EU-Empfehlung 2003/361/EG.

Warnhinweise in der Werbung und Besonderheiten im E-Commerce

​Ein zentrales Ziel der neuen Richtlinie ist es, Verbraucher vor impulsiven Käufen und Überschuldung zu schützen. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Kredite als "einfaches Geld" wahrgenommen werden, das den Lebensstandard dauerhaft erhöht.
​​Jede Werbung für Kreditprodukte muss künftig einen klaren und auffallenden Warnhinweis enthalten: "Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ (oder eine gleichwertige Formulierung).
​​Es ist künftig untersagt, zu suggerieren, dass ein Kredit die finanzielle Situation verbessert oder dass bestehende Schulden keinen Einfluss auf eine Kreditentscheidung hätten.
​​Für den E-Commerce ist das Verbot von voreingestellten Optionen relevant. Ein Händler darf ein Kästchen für einen Ratenkauf nicht vorauswählen; der Kunde muss dies immer durch eine aktive Handlung (Klicken) selbst bestätigen.

​Checkliste zur Vorbereitung

  • ​Status prüfen: Fallen Sie unter die KMU-Definition oder gelten Sie als "großes Unternehmen"?
  • ​Werbematerialien überarbeiten: Planen Sie ab November 2026 den Warnhinweis für alle Werbekanäle ein.
  • ​Kreditwürdigkeit prüfen: Wenn Sie selbst als Kreditgeber auftreten, müssen Sie künftig eine eingehende Prüfung der Zahlungsfähigkeit Ihrer Kunden durchführen und dokumentieren.
  • ​Digitale Prozesse nutzen: Stellen Sie auf die Textform um, um Medienbrüche bei Verträgen zu vermeiden.
​​Wenn ihr Unternehmen unter die Erlaubnispflicht nach § 34k Gewerbeordnung fällt, finden Sie hier weiterführende ⁣Informationen zur neuen Erlaubnispflicht für Darlehensvermittler nach § 34k GewO.