Die Bundeswehr als Auftraggeber

Die Bundeswehr deckt ihren Bedarf an Gütern und Dienstleistungen durch die standardmäßige Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Dabei muss es sich nicht unbedingt um die Wehrausstattung handeln, die sofort in den Gedanken kommt. "Klassische" Beschaffungsleistungen wie Büromaterial, Reinigungsleistungen oder auch Bewachung gehören ebenso dazu wie Bauleistungen. Das macht den "Beschaffer Bundeswehr" attraktiv auch für normale Unternehmen, die nicht aus dem Verteidigungsbereich kommen.

Ausschreibung von Vergaben

Die Ausschreibung von Vergaben der Bundeswehr erfolgt, wie bei allen Vergabeverfahren des Bundes, über das Internetportal der Bundesverwaltung. Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) ist dabei für die Ausstattung der Bundeswehr mit moderner Wehrtechnik zuständig und beschafft zentral auf der Grundlage eines konkreten und bundesquerschnittlich vorliegenden zusammengefassten Bedarfs. Sie finden dort Formulare, Vorschriften und Regelungen sowie die ggf. notwendigen PKIBwPublic Key Infrastructure der Bundeswehr-Zertifikate zum Download.
Die Bundeswehr vergibt Leistungen grundsätzlich nur auf der Grundlage eines konkreten Bedarfs und unter Berücksichtigung der haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften. Der Bedarf der Bundeswehr an Material und Dienstleistungen wird von den dafür jeweils zuständigen Dienststellen auf Vergabeplattformen bekannt gegeben. Die Broschüre "Auftraggeber Bundeswehr" informiert über die Verfahren und Zuständigkeiten bei der Vergabe von Bundeswehraufträgen im zentralen und dezentralen Beschaffungsbereich. Auf den in der Broschüre genannten e-Vergabe-Plattformen besteht für Unternehmen die Möglichkeit, sich automatische Benachrichtigungen einrichten zu lassen.

Lieferant der Bundeswehr werden

Benötigen Sie als Lieferant oder Lieferantin weitere Informationen zur Funktionsweise der Vergabeverfahren? Egal ob Sie Hersteller, Lieferant oder Produzent sind, finden liefernde Firmen entsprechende Vorschriften und Normen auf den Seiten für Ausschreibungen von Vergaben bei der Bundeswehr und einen Link zur e-Vergabe . Weitere relevante Unterlagen und Formulare sind als Download hinterlegt.
Als Zulieferer der Bundeswehr müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Die Broschüre “Auftraggeber Bundeswehr“ fasst die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch die Bundeswehr übersichtlich zusammen. Sie stellt den Aufbau der Beschaffungsorganisation, die einzelnen Beschaffungsverfahren und die Aufträge dar. Für jede Firma ein idealer Einstiegspunkt um Lieferant der Bundeswehr zu werden.

Allgemeine Hinweise zu Vergabeverfahren und Ausschreibungen

Entsprechend dem jeweiligen zivilen oder verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Auftragsgegenstand und dem prognostizierten Auftragswert richtet sich die Auftragsvergabe nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), der Vergabeverordnung (VgV) oder der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Diese kennen verschiedene Vergabearten mit und ohne vorhergehenden öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Ein Teilnahmewettbewerb stellt eine vorgezogene Eignungsprüfung dar.
Die Bundeswehr teilt ihre Absicht, einen Auftrag zu vergeben in einer Auftragsbekanntmachung je nach Verfahrensart auf www.bund.de und/oder www.ted.europa.eu mit. Eine Übersicht aller Auftragsbekanntmachungen ist über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einsehbar. Eine Auftragsbekanntmachung ist die Mitteilung eines öffentlichen Auftraggebers über seine Absicht, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Quelle: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAInBW)