Die Bundeswehr als Auftraggeber

Die Bundeswehr deckt ihren Bedarf an Gütern und Dienstleistungen durch die standardmäßige Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Dabei muss es sich nicht unbedingt um die Wehrausstattung handeln. "Klassische" Beschaffungsleistungen wie Büromaterial, Reinigungsleistungen oder auch Bewachung gehören ebenso dazu wie Bauleistungen. Das macht den "Beschaffer Bundeswehr" attraktiv auch für normale Unternehmen, die nicht aus dem Verteidigungsbereich kommen.

Ausschreibung von Vergaben

Die Ausschreibung von Vergaben der Bundeswehr erfolgt, wie bei allen Vergabeverfahren des Bundes, über das Internetportal der Bundesverwaltung. Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) ist dabei für die Ausstattung der Bundeswehr mit moderner Wehrtechnik zuständig und beschafft zentral auf der Grundlage eines konkreten und bundesquerschnittlich vorliegenden zusammengefassten Bedarfs. Sie finden dort Formulare, Vorschriften und Regelungen sowie die ggf. notwendigen PKIBwPublic Key Infrastructure der Bundeswehr-Zertifikate zum Download.
Die Bundeswehr vergibt Leistungen grundsätzlich nur auf der Grundlage eines konkreten Bedarfs und unter Berücksichtigung der haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften. Der Bedarf der Bundeswehr an Material und Dienstleistungen wird von den dafür jeweils zuständigen Dienststellen auf Vergabeplattformen bekannt gegeben. Die Broschüre "Auftraggeber Bundeswehr" informiert über die Verfahren und Zuständigkeiten bei der Vergabe von Bundeswehraufträgen im zentralen und dezentralen Beschaffungsbereich. Auf den in der Broschüre genannten e-Vergabe-Plattformen besteht für Unternehmen die Möglichkeit, sich automatische Benachrichtigungen einrichten zu lassen.

Zuständige Institutionen

Artikel 87b GG sieht vor, dass der Personal- und Sachbedarf der Truppe durch eine zivile Verwaltung gedeckt wird. Die folgenden Institutionen sind für die Beschaffung bei der Bundeswehr zuständig:

Lieferant der Bundeswehr werden

Unternehmen die sich bewerben möchten, müssen registriert sein auf der e-Vergabe-Plattform, Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachweisen, Sicherheitsanforderungen erfüllen (zum Beispiel Geheimschutz bei sensiblen Projekten (Verschlusssachenauftrag)) und technische Normen und Qualitätsstandards der Bundeswehr einhalten.
Benötigen Sie als Lieferant oder Lieferantin weitere Informationen zur Funktionsweise der Vergabeverfahren? Egal ob Sie Hersteller, Lieferant oder Produzent sind, finden liefernde Firmen entsprechende Vorschriften und Normen auf den Seiten für Ausschreibungen von Vergaben bei der Bundeswehr und einen Link zur e-Vergabe . Weitere relevante Unterlagen und Formulare sind als Download hinterlegt.
Als Zulieferer der Bundeswehr müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Die Broschüre “Auftraggeber Bundeswehr“ fasst die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch die Bundeswehr übersichtlich zusammen. Sie stellt den Aufbau der Beschaffungsorganisation, die einzelnen Beschaffungsverfahren und die Aufträge dar. Für jede Firma ein idealer Einstiegspunkt um Lieferant der Bundeswehr zu werden.

Allgemeine Hinweise zu Vergabeverfahren und Ausschreibungen

Entsprechend dem jeweiligen zivilen oder verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Auftragsgegenstand und dem prognostizierten Auftragswert richtet sich die Auftragsvergabe nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), der Vergabeverordnung (VgV) oder der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Diese kennen verschiedene Vergabearten mit und ohne vorhergehenden öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Ein Teilnahmewettbewerb stellt eine vorgezogene Eignungsprüfung dar.
Die Bundeswehr teilt ihre Absicht, einen Auftrag zu vergeben in einer Auftragsbekanntmachung je nach Verfahrensart auf www.bund.de und/oder www.ted.europa.eu mit. Eine Übersicht aller Auftragsbekanntmachungen ist über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einsehbar. Eine Auftragsbekanntmachung ist die Mitteilung eines öffentlichen Auftraggebers über seine Absicht, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Quelle: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAInBW)

Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)

Für die Bundeswehr steht ein Sondervermögen zur Modernisierung der Streitkräfte zur Verfügung. Der Fokus liegt dabei auf:
  • Digitalisierung der Führungssysteme, Luftverteidigung,
  • Munitionsproduktion,
  • Beschaffung von Transport- und Kampffahrzeugen,
  • Beschaffung von Drohnen und Maßnahmen zur Cyberabwehr.
Das im Jahr 2025 auf den Weg gebrachte Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG) soll hierbei der Verfahrensbeschleunigung und dem Bürokratieabbau bei der Nutzung des Sondervermögens dienen. Wirtschaftsministerium und Verteidigungsministerium erstellten dazu einen gemeinsamen Gesetzesentwurf und brachten diesen ins Kabinett ein. Der Entwurf wurde am 23. Juli 2025 beschlossen. Im Parlament wurde er am 9. Oktober 2025 in erster Lesung beraten. Der Bundestag hat dem Gesetzesentwurf am 15. Januar 2026 zugestimmt. Das BwPBBG ist am 14. Februar nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten.
Wesentlicher neuer Bestandteil ist eine Neufassung des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG) von 2022 mit umfassenden neuen vergaberechtlichen Erleichterungen. Das BwPBBG greift nun für alle öffentlichen Aufträge der Bundeswehr, im Gegensatz zum bisherigen Umfang bei “Militärausrüstung zur unmittelbaren Stärkung der Einsatzfähigkeit” sowie entsprechende Bauleistungen. Anlassbezogene Ausnahmeregelungen, insbesondere im Vergaberecht, vereinfachen die Beschaffung und machen sie schneller. Hauptmittel sind dabei die sogenannten vereinfachten Direktvergaben. Dazu gehört aber auch die Interoperabilität bei der gemeinsamen Beschaffung mit Deutschlands Partnern.

Wesentliche Bestandteile des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes

  • Längere Laufzeit: Die Gültigkeit des Gesetzes wird bis 2035 verlängert.
  • Erweiterter Geltungsbereich: Das Gesetz gilt künftig für alle Beschaffungen zur Deckung des Bundeswehrbedarfs, nicht nur für die Beschaffung von Rüstungsgütern. Das schließt auch zivile Aufträge, beispielsweise für Sanitätsmaterial und Bauleistungen, ein.
  • Aussetzung der Losvergabe: Die Pflicht zur Losvergabe von Aufträgen wird bis Ende 2035 ausgesetzt.
  • Anhebung der Wertgrenzen: Beschaffungen unterhalb der EU-Schwellenwerte werden durch eine Anhebung der Schwellenwerte erleichtert. Damit werden mehr Direktvergaben ermöglicht.
  • Zentrale Beschaffungsstelle: Verkäufe von Regierung zu Regierung (Government-to-Government) werden erleichtert.
  • Interoperabilität: Beschaffungen können ohne Ausschreibung erfolgen, wenn dies im Sinne der Zusammenarbeit mit verbündeten Streitkräften notwendig ist. Der Ausnahmetatbestand gilt damit ausdrücklich nicht nur aus Gründen der Interoperabilität innerhalb der eigenen Streitkräfte.
  • Ausschluss von Drittstaaten: Wenn Sicherheitsinteressen es erfordern, können Unternehmen aus Drittstaaten bei Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
  • Möglichkeit der Vorauszahlung: Zur Erhöhung der Anzahl der Bewerbungen wird die Möglichkeit zur Vereinbarung von Vorauszahlungen geschaffen. Dadurch werden auch Start-ups und weniger finanzstarken Unternehmen ein Auftragszugang ermöglicht.
  • Veränderte Rechtsmittel: Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde vor dem Oberlandesgericht entfällt.
Teil des Gesetzes sind zudem planungsrechtliche Änderungen am Luftverkehrsgesetz, um die störungsfreie Funktion von Luftverteidigungsradaren sicherzustellen und so Schutz- und Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik zu stärken.

Tipps für Unternehmen

  • Frühzeitige Marktbeobachtung und Teilnahme an Informationsveranstaltungen
  • Aufbau von Partnerschaften mit etablierten Rüstungsunternehmen
  • Attraktive (Alleinstellungs-)Merkmale der eigenen Leistung verständlich machen
  • Nutzung von Rahmenverträgen und Unteraufträgen
  • Bei Beschaffungen öffentlich-rechtlicher Auftraggeber mit angebots- und/oder nachfrageseitigen Monopolen: Selbstkostenpreise bereits bei Angebotskalkulation (vor Angebotsabgabe) dokumentieren, um späteren Rückforderungen nach dem Preisrecht vorzubeugen
  • Ein Engagement im Bereich der Verteidigungswirtschaft sollte als strategisches/langfristiges Ziel verstanden sein.

Vergabeplattformen der Beschaffungsinstitutionen

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit