Die Bundeswehr als Auftraggeber

Die Bundeswehr deckt ihren Bedarf an Gütern und Dienstleistungen durch die standardmäßige Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Dabei muss es sich nicht unbedingt um die Wehrausstattung handeln, die sofort in den Gedanken kommt. "Klassische" Beschaffungsleistungen wie Büromaterial, Reinigungsleistungen oder auch Bewachung gehören ebenso dazu wie Bauleistungen. Das macht den "Beschaffer Bundeswehr" attraktiv auch für normale Unternehmen, die nicht aus dem Verteidigungsbereich kommen.

Ausschreibung von Vergaben

Die Ausschreibung von Vergaben der Bundeswehr erfolgt, wie bei allen Vergabeverfahren des Bundes, über das Internetportal der Bundesverwaltung. Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) ist dabei für die Ausstattung der Bundeswehr mit moderner Wehrtechnik zuständig und beschafft zentral auf der Grundlage eines konkreten und bundesquerschnittlich vorliegenden zusammengefassten Bedarfs. Sie finden dort Formulare, Vorschriften und Regelungen sowie die ggf. notwendigen PKIBwPublic Key Infrastructure der Bundeswehr-Zertifikate zum Download.
Die Bundeswehr vergibt Leistungen grundsätzlich nur auf der Grundlage eines konkreten Bedarfs und unter Berücksichtigung der haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften. Der Bedarf der Bundeswehr an Material und Dienstleistungen wird von den dafür jeweils zuständigen Dienststellen auf Vergabeplattformen bekannt gegeben. Die Broschüre "Auftraggeber Bundeswehr" informiert über die Verfahren und Zuständigkeiten bei der Vergabe von Bundeswehraufträgen im zentralen und dezentralen Beschaffungsbereich. Auf den in der Broschüre genannten e-Vergabe-Plattformen besteht für Unternehmen die Möglichkeit, sich automatische Benachrichtigungen einrichten zu lassen.

Zuständige Institutionen

Artikel 87b GG sieht vor, dass der Personal- und Sachbedarf der Truppe durch eine zivile Verwaltung gedeckt wird. Die folgenden Institutionen sind für die Beschaffung bei der Bundeswehr zuständig:

Lieferant der Bundeswehr werden

Unternehmen die sich bewerben möchten, müssen registriert sein auf der e-Vergabe-Plattform, Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachweisen, Sicherheitsanforderungen erfüllen (zum Beispiel Geheimschutz bei sensiblen Projekten (Verschlusssachenauftrag)) und technische Normen und Qualitätsstandards der Bundeswehr einhalten.
Benötigen Sie als Lieferant oder Lieferantin weitere Informationen zur Funktionsweise der Vergabeverfahren? Egal ob Sie Hersteller, Lieferant oder Produzent sind, finden liefernde Firmen entsprechende Vorschriften und Normen auf den Seiten für Ausschreibungen von Vergaben bei der Bundeswehr und einen Link zur e-Vergabe . Weitere relevante Unterlagen und Formulare sind als Download hinterlegt.
Als Zulieferer der Bundeswehr müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Die Broschüre “Auftraggeber Bundeswehr“ fasst die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch die Bundeswehr übersichtlich zusammen. Sie stellt den Aufbau der Beschaffungsorganisation, die einzelnen Beschaffungsverfahren und die Aufträge dar. Für jede Firma ein idealer Einstiegspunkt um Lieferant der Bundeswehr zu werden.

Allgemeine Hinweise zu Vergabeverfahren und Ausschreibungen

Entsprechend dem jeweiligen zivilen oder verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Auftragsgegenstand und dem prognostizierten Auftragswert richtet sich die Auftragsvergabe nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), der Vergabeverordnung (VgV) oder der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Diese kennen verschiedene Vergabearten mit und ohne vorhergehenden öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Ein Teilnahmewettbewerb stellt eine vorgezogene Eignungsprüfung dar.
Die Bundeswehr teilt ihre Absicht, einen Auftrag zu vergeben in einer Auftragsbekanntmachung je nach Verfahrensart auf www.bund.de und/oder www.ted.europa.eu mit. Eine Übersicht aller Auftragsbekanntmachungen ist über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einsehbar. Eine Auftragsbekanntmachung ist die Mitteilung eines öffentlichen Auftraggebers über seine Absicht, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Quelle: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAInBW)

Aktuelle Entwicklungen

Für die Bundeswehr steht ein Sondervermögen zur Modernisierung der Streitkräfte zur Verfügung. Der Fokus liegt dabei auf:
  • der Digitalisierung der Führungssysteme,
  • der Luftverteidigung,
  • der Munitionsproduktion,
  • der Beschaffung von Transport- und Kampffahrzeugen,
  • der Beschaffung von Drohnen und Maßnahmen zur Cyberabwehr.
Ein neues Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG) soll der Verfahrensbeschleunigung und dem Bürokratieabbau bei der Nutzung des Sondervermögens dienen.
Bundeswehr-Beschaffung: Die wichtigsten Änderungen, die voraussichtlich ab 2026 gelten
Das neue Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG - Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz) soll umfassende vergaberechtliche Erleichterungen enthalten.
Wesentliche Regelungen des Entwurfs sind:
  • erweiterter Geltungsbereich: Das Gesetz soll künftig für alle Aufträge zur Deckung des Bundeswehrbedarfs gelten, nicht nur für die Beschaffung von Rüstungsgütern. Das schließt auch zivile Aufträge, beispielsweise für Sanitätsmaterial, und Bauleistungen ein.
  • Aussetzung der Losvergabe: Die Pflicht zur Losvergabe von Aufträgen soll bis Ende 2030 ausgesetzt werden.
  • Anhebung der Wertgrenzen: Beschaffungen unterhalb der EU-Schwellenwerte sollen durch eine Anhebung der Schwellenwerte erleichtert werden. Damit werden insbesondere mehr Direktvergaben ermöglicht. Die Wertgrenzen werden in den mit dem Gesetzesentwurf beschlossenen Abweichenden Verwaltungsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr festgelegt und sind bereits in Kraft!
  • zentrale Beschaffungsstelle: Verkäufe von Regierung zu Regierung (Government-to-Government) sollen erleichtert werden.
  • Interoperabilität als Ausnahmegrund: Beschaffungen sollen ohne Ausschreibung erfolgen können, wenn dies im Sinne der Zusammenarbeit mit verbündeten Streitkräften notwendig ist. Der Ausnahmetatbestand würde damit ausdrücklich nicht nur aus Gründen der Interoperabilität innerhalb der eigenen Streitkräfte gelten.
  • Ausschluss von Drittstaaten: Wenn Sicherheitsinteressen es erfordern, könnten Unternehmen aus Drittstaaten bei Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
  • Möglichkeit der Vorauszahlung: Zur Erhöhung der Anzahl der Bewerbungen soll die Möglichkeit zur Vereinbarung von Vorauszahlungen geschaffen werden. Dadurch soll auch Start-ups und weniger finanzstarken Unternehmen ein Auftragszugang ermöglicht werden.
  • Veränderte Rechtsmittel: Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde vor dem Oberlandesgericht soll entfallen.
Quelle: Bundesministerium der Verteidigung

Tipps für Unternehmen

  • Frühzeitige Marktbeobachtung und Teilnahme an Informationsveranstaltungen
  • Aufbau von Partnerschaften mit etablierten Rüstungsunternehmen
  • Attraktive (Alleinstellungs-)Merkmale der eigenen Leistung verständlich machen
  • Nutzung von Rahmenverträgen und Unteraufträgen
  • bei Beschaffungen öffentlich-rechtlicher Auftraggeber mit angebots- und/oder nachfrageseitigen Monopolen: Selbstkostenpreise bereits bei Angebotskalkulation (vor Angebotsabgabe) dokumentieren, um späteren Rückforderungen nach dem Preisrecht vorzubeugen
  • Ein Engagement im Bereich der Verteidigungswirtschaft sollte als strategisches/langfristiges Ziel verstanden sein.
Vergabeplattformen der Beschaffungsinstitutionen

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