Reifenmontage kein Handwerk

Werden Felgen und Reifen montiert und ausgewuchtet, geht man nicht von zulassungspflichtigen handwerklichen Tätigkeiten aus.
In diesem Falle handelt es sich um technische einfache Vorgänge, die in relativ kurzer Zeit erlernt werden können und auch nicht durch das komplexe Berufsbild etwa eines Vulkaniseurmeisters wesentlich geprägt sind. Dies hat das Landgericht (LG) Hof in einem Urteil entschieden und liegt damit gleichauf mit der Meinung der deutschen Industrie- und Handelskammern.
In die gleiche Richtung gehen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg.
Bei Nachfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an Ihre regionale IHK!