KFZ-Reparaturen ohne Meisterbrief möglich?
Einfache Servicetätigkeiten dürfen an Kraftfahrzeugen ohne Handwerksrolleneintrag durchgeführt werden.
- Hinweis
- Durchführung von Kraftfahrzeugreparaturen
- Kfz-Reparaturen im Rahmen eines handwerksrollenfreien Hilfsbetriebes an eigenen Fahrzeugen
- Kfz-Reparaturen für Dritte im Rahmen eines unerheblichen handwerklichen Nebenbetriebes
- Kfz-Reparaturen im Rahmen eines handwerksrollenfreien Hilfsbetriebes innerhalb eines Gebrauchtwagenhandelsbetriebes
Hinweis
Grundsätzlich gilt, dass Kraftfahrzeugreparaturen handwerksrechtlich nur von "in die Handwerksrolle eingetragenen Betrieben" durchgeführt werden dürfen. Der Kraftfahrzeugtechniker ist zulassungspflichtiges Vollhandwerk nach der
Anlage A der Handwerksordnung (HwO). Hier erklären wir die Ausnahmen, bei denen Kfz-Reparaturen ohne Meisterqualifikation ausgeübt werden dürfen:
Durchführung von Kraftfahrzeugreparaturen
Einfache Servicetätigkeiten (handwerksrechtlich unwesentlichen Arbeiten an Kraftfahrzeugen), die ohne Handwerksrolleneintrag (z. B.: an Tankstellen in minderhandwerklicher Qualität) durchgeführt werden können:
Reparaturen am Motor
- Motor reinigen
- Vergasergestänge und -gelenke ölen
- Ölstand des Motors prüfen und, falls erforderlich, das Öl ergänzen
- Öl und Filter auswechseln
- Luftfilter reinigen, ggf. die Patrone erneuern
- Kraftstofffilter reinigen
- Zündkerzen erneuern
- Kühlmittelstand prüfen und, falls erforderlich, das Kühlmittel ergänzen
- Kühlsystem reinigen und spülen
- Frostschutzmittel prüfen und einfüllen
- Keilriemen ersetzen
Reparaturen am Wechsel-, Zusatz- und Ausgleichsgetriebe
- Ölstand prüfen und, falls erforderlich, das Öl ergänzen
- Getriebeöl wechseln
Reparaturen am Lenkgetriebe
- Öl- und Flüssigkeitsstand prüfen und, falls erforderlich, das Öl und die Getriebeflüssigkeit ergänzen
Reparaturen am Fahrwerk/Unterboden
- Reinigen, Konservieren, Abschmieren
Reparaturen an der Karosserie
- außen und innen reinigen, polieren, konservieren, Chrom pflegen
- Scharniere, Schließkeile, Schlösser usw. ölen, fetten, abschmieren
- einfache kleinere Lackausbesserungen (z. B. mit Sprühdose)
- lackschadenfreie Ausbeultechnik
- Windschutzscheibenreparatur
Reparaturen an der Bremsanlage
- Sichtprüfung des Bremsflüssigkeitsstandes an der Bereifung
- Zustand prüfen (auf äußere Schäden, Profiltiefe, Luftdruck) und kompletter Reifenwechsel
Reparaturen an der elektrischen Anlage
- Batteriezustand prüfen
- destilliertes Wasser prüfen und ggf. nachfüllen, Pole reinigen und fetten
- Batterie laden
- Funktion der Scheinwerfer und Leuchten kontrollieren
- Glühlampen auswechseln
- Kabelanschlüsse und Sicherungen prüfen
- Frostschutzmittel der Scheibenwischanlage auffüllen
- Scheibenwischerblätter erneuern
Kfz-Reparaturen im Rahmen eines handwerksrollenfreien Hilfsbetriebes an eigenen Fahrzeugen
Ein Handelsunternehmen mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugteilen kann im Rahmen eines Hilfsbetriebes Kfz-Reparaturen ausüben, solange er nur für den Hauptbetrieb tätig wird. Dies gilt z. B. für die firmeneigenen Fahrzeuge eines Kfz-Handelsbetriebes.
Kfz-Reparaturen für Dritte im Rahmen eines unerheblichen handwerklichen Nebenbetriebes
Der Schwerpunkt des Betriebes liegt z.B. auf dem Handel. Als Unerheblichkeitsgrenze bei den handwerklichen Tätigkeiten nimmt man die durchschnittliche Arbeitszeit eines Vollzeit-Mitarbeiters (ca. 1664 Stunden pro Jahr). Tankstellenbetreiber dürfen daher im Rahmen der Unerheblichkeitsgrenze auch Kfz-Reparaturen ausüben.
Kfz-Reparaturen im Rahmen eines handwerksrollenfreien Hilfsbetriebes innerhalb eines Gebrauchtwagenhandelsbetriebes
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG 1 C 3.84) zur Ausführung von Kfz-Reparaturen im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenhandel darf ein solcher Betrieb an aufgekauften Fahrzeugen Reparatur- und Lackierarbeiten ausführen und diese Fahrzeuge veräußern, ohne in die Handwerksrolle eingetragen sein zu müssen. Voraussetzung ist auch hier, dass der Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen nach den erzielten Umsätzen überwiegt.
Bei Nachfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an Ihre regionale IHK!