Werbung und Public Viewing bei der Fußball-WM – was ist erlaubt?
Großereignisse wie die Fußball-Weltmeisterschaft sind für Unternehmen attraktiv, um auf sich aufmerksam zu machen. Doch bei Werbung im Umfeld der WM gelten rechtliche Grenzen. Wer Begriffe, Bilder oder Anspielungen nutzt, sollte Irreführung und Markenrechte im Blick behalten.
Warum ist WM-Werbung rechtlich sensibel?
Die Fußball-WM ist ein kommerzielles Großereignis. Rechteinhaber wie die FIFA schützen ihre Marken intensiv, da offizielle Partner hohe Lizenzgebühren zahlen. Unternehmen sollten deshalb genau prüfen, wie weit ihre Werbung gehen darf.
Was ist grundsätzlich erlaubt?
Unternehmen dürfen die WM-Stimmung grundsätzlich aufgreifen, solange sie keine offizielle Verbindung suggerieren.
Zulässig sind z. B.:
- allgemeine Bezüge wie "zur Fußballzeit” oder “im Turniersommer”
- eigene Aktionen wie Tipp-Spiele oder Rabatte bei Toren
- Werbung mit neutralen Begriffen wie “Fußball”, “Finale” oder “Fans”
Entscheidend ist: keine Irreführung über eine Zusammenarbeit mit der FIFA oder offiziellen Partnern
Wo liegen die rechtlichen Grenzen?
Zu unterscheiden sind in der Regel drei Anwendungsfälle, die kritisch geprüft werden sollten und bei denen genau zu überlegen ist, wie die Werbung gestaltet wird, um Abmahnungen zu vermeiden.
Irreführung (§ 5 UWG)
Unzulässig ist jede Werbung, die den Eindruck erweckt, ein Unternehmen sei offizieller Partner oder Sponsor der WM. Beispiele dafür sind:
- "Offizieller WM-Partner" (ohne Lizenz)
- "Empfohlen von der WM"
Markenrechtsverletzungen
Die FIFA hält umfangreiche Markenrechte. Diese dürfen ohne Erlaubnis nicht verwendet werden. Geschützt sind insbesondere:
- "FIFA World Cup“
- offizielle Logos, Embleme, Maskottchen
- offizielle Slogans
Unlautere Rufausnutzung (Ambush Marketing)
Auch ohne direkte Markenverletzung kann Werbung unzulässig sein, wenn sie gezielt vom Image der WM profitiert. Beispiele dafür sind:
- starke optische Anlehnung an offizielle Designs
- Kampagnen, die bewusst eine Nähe zur WM suggerieren
- Werbung im unmittelbaren Veranstaltungsumfeld
Was sagt die FIFA selbst?
Die FIFA stellt eigene Leitlinien zur Nutzung ihrer Marken und Rechte bereit: Diese geben einen guten Überblick, was die FIFA als zulässig ansieht – sind aber kein Gesetz, sondern spiegeln die Interessen des Rechteinhabers wider.
Wichtig: Die FIFA vertritt eine sehr strenge Position. In der Praxis ist das deutsche Wettbewerbsrecht oft etwas differenzierter. Im Streitfall kann die FIFA-Perspektive dennoch entscheidend sein – etwa bei Abmahnungen.
Fanartikel verkaufen – was ist erlaubt?
Viele WM-bezogene Produkte sind geschützt, wie z. B.
- Logos und Embleme der FIFA
- Maskottchen
- offizielle Trikots oder Designs
Der Verkauf oder die Bewerbung solcher Produkte ohne Lizenz stellt eine Markenrechtsverletzung dar.
Grundsätzlich zulässig sind:
- eigene, neutral gestaltete Fanprodukte
- Artikel in Nationalfarben ohne Bezug zu FIFA-Marken
- allgemeine Fußballmotive ohne Nachahmung offizieller Designs
Typische Risiken für Unternehmen bestehen außerdem im
- Einkauf günstiger Fanartikel aus Drittstaaten ohne Prüfung (auch der Weiterverkauf kann unzulässig sein)
- Verkauf über Online-Shops oder Social Media
- Nutzung geschützter Begriffe in Produktbeschreibungen
Praxistipps:
- Produkte und Designs sorgfältig prüfen
- keine offiziellen Begriffe oder Logos verwenden
- Lieferanten und Herkunft klären
- im Zweifel rechtlich prüfen lassen
Lieber eigene Kreativität als "zu nah am Original“.
Was gilt beim Public Viewing?
Public Viewing ist für viele Unternehmen attraktiv – rechtlich aber komplexer als oft gedacht. Es gilt der Grundsatz: Sobald Spiele außerhalb eines privaten Rahmens gezeigt werden, handelt es sich um Public Viewing.
Die FIFA unterscheidet in ihren Public‑Viewing‑Regelungen im Wesentlichen drei Kategorien von Veranstaltungen:
- Nicht-kommerzielle Veranstaltungen: Hierunter fallen kleinere Public-Viewing-Angebote (in der Regel bis 5.000 Zuschauer), bei denen kein Eintritt erhoben wird, kein Sponsoring stattfindet und keine zusätzlichen Einnahmemodelle bestehen. Diese sind grundsätzlich ohne Lizenz möglich.
- Besondere nicht-kommerzielle Veranstaltungen: Bei größeren Veranstaltungen (über 5.000 Personen) ohne kommerzielle Ausrichtung ist zwar keine kommerzielle Nutzung gegeben, jedoch ist eine kostenlose Registrierung bzw. Lizenz erforderlich.
- Kommerzielle Veranstaltungen: Sobald Einnahmen erzielt werden – etwa durch Eintritt, Sponsoring, erhöhte Preise oder Mindestverzehr – stuft die FIFA das Public Viewing als kommerziell ein. In diesen Fällen ist eine kostenpflichtige Lizenz zwingend erforderlich.
Entscheidend ist also weniger die Größe allein, sondern vor allem, ob ein wirtschaftlicher Vorteil mit der Veranstaltung erzielt wird.
Indizien für eine kommerzielle Veranstaltung können auch sein:
- erhöhte Getränkepreise speziell zum Spiel
- Mindestverzehr oder Eintritt
- Sponsoren rund um das Event
Die FIFA-Regulationen können auf der FIFA-Seite nachgelesen werden.
Public Viewing in der Gastronomie – im Schnell-Check nach dem Ampelsystem
GRÜN – In der Regel unproblematisch
- Spiele laufen im normalen Gastronomiebetrieb
- kein Eintritt und keine Mindestverzehrpflicht
- normale Preise für Speisen und Getränke
- keine Sponsoren oder Werbepartner rund um das Spiel
- neutrale Hinweise wie “Fußball live“ oder ”WM-Übertragung“
Bewertung: Public Viewing ist hier meist ohne FIFA-Lizenz möglich.
GELB – Vorsicht, Graubereich
- Sonderaktionen speziell zum Spiel (z. B. Rabatte, Aktionen)
- Reservierungen oder Zusatzleistungen gegen Aufpreis
- leicht erhöhte Preise während der Spiele
- gezielte Bewerbung als Event ("WM-Party“, "Public Viewing Event“)
- größere Leinwand oder besonderer Eventcharakter
Bewertung: Kann bereits als kommerzielle Nutzung gelten – rechtliche Prüfung sinnvoll.
ROT – Lizenz erforderlich
- Eintrittsgeld oder verpflichtender Mindestverzehr
- Sponsoring oder gezielte Einbindung von Werbepartnern
- klare Eventvermarktung mit Einnahmeziel
- große Veranstaltungen (insb. über 5.000 Personen)
Bewertung: FIFA-Lizenz erforderlich (kostenpflichtig bei kommerziellen Events).
Neben der FIFA-Lizenz sind weitere Vorgaben zu beachten:
- Übertragungsrechte / TV-Lizenzen
- GEMA-Gebühren für Musiknutzung
- kommunale Genehmigungen (z. B. Lärmschutz)
Auch kleine Veranstaltungen in Gastronomie oder Unternehmen müssen diese Rahmenbedingungen einhalten.
Wie darf für Public Viewing geworben werden?
Hier greifen wieder die bekannten Regeln:
- keine Nutzung geschützter FIFA-Marken
- keine Sponsoren-Anmutung
- neutrale Bewerbung (z. B. “Fußballübertragung”, “WM-Abend”)
Praxistipps für Unternehmen – kurz und knapp
- Nutzen Sie allgemeine Fußballbegriffe statt offizieller Bezeichnungen
- Vermeiden Sie jede Form der Sponsoren-Anmutung
- Entwickeln Sie eigene kreative Kampagnen
- Prüfen Sie Werbemaßnahmen frühzeitig rechtlich
