Betriebsveranstaltung: Verfassungsbeschwerde
Der BFH hat mit seinem Urteil die entstandene Rechtsunsicherheit hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung der Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung des Arbeitgebers in 2021 zwar beigelegt, aber wie es sich jetzt herausstellt, nur vorläufig.