Geändertes Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium (BMF) das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht. Die Bekanntmachung vom 24. September 2024 wurde aufgehoben.
Zusätzlich zu den in Nummer 9 bescheinigten Versorgungsbezügen ist jeweils unter Nummer 30 des Ausdrucks das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns anzugeben (BMF vom 5. September 2024, Tz. 16 b, BStBl I S. 1255).
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann grundsätzlich vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 5. September 2024 zu beachten.