Das Aktivrentengesetz

Die Aktivrente ermöglicht seit dem 1. Januar 2026 einen monatlichen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro für Beschäftigte über der Regelaltersgrenze und schafft neue Anreize für Arbeit im Ruhestand. Die Finanzverwaltung hat dazu ein Fragen- und-Antwort-Katalog dazu erstellt.

Wer kann die Aktivrente nutzen?

Mit dem "Aktivrentengesetz“ wird ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 21 EstG eingeführt. Begünstigt sind Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Maßgeblich wird die Regelaltersgrenze nach dem SGB VI, einschließlich der stufenweisen Anhebung bis zum Jahrgang 1964, sein. Der Bezug einer Altersrente oder von Versorgungsbezügen hat keinen Einfluss auf die Steuerbefreiung. Dies wird die Umsetzung für Arbeitgeber vereinfachen, da keine zusätzlichen Prüfungen erforderlich sind.

Welche Voraussetzungen gelten für die Steuerbefreiung?

Die Steuerbefreiung greift nur, wenn der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge oder Zuschüsse an eine berufsständische Versorgungseinrichtung gemäß § 168 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1d, Abs. 3, § 172 Abs. 1 oder § 172a SGB VI entrichtet. Minijobber sind von der Regelung ausgeschlossen, da für sie bereits pauschale steuer- und beitragsrechtliche Förderungen bestehen. Eine Ausweitung auf geringfügige Beschäftigungen hätte zusätzliche Regelungen erfordert, um Doppelbegünstigungen zu vermeiden.

Welche Einkünfte sind begünstigt und wie hoch ist der Freibetrag?

Begünstigt sind ausschließlich laufende Arbeitslöhne für Tätigkeiten, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze ausgeübt werden. Nicht begünstigt sind Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen, Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sowie Nachzahlungen und Abfindungen für frühere Beschäftigungszeiträume.
Der jährliche Höchstbetrag von 24.000 Euro ist monatsweise mit jeweils 2.000 Euro zu berücksichtigen – und nur für Monate, in denen die Voraussetzungen erfüllt sind.  Der Freibetrag wird durch den Arbeitgeber automatisch berücksichtigt.

Hat die Aktivrente Auswirkungen auf die Rentenzahlung?

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Altersrentner. Das bedeutet: Der Bezug von Altersrente wird durch zusätzliche Einkünfte nicht gemindert. Arbeitnehmer können somit bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.

Welche Vorteile bietet die Aktivrente für Arbeitgeber?

Auch Arbeitgeber können profitieren: Die Steuerbefreiung kann in Gehaltsverhandlungen berücksichtigt werden und ermöglicht eine kosteneffiziente Beschäftigung erfahrener Fachkräfte. Gleichzeitig bleibt der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung bestehen, auch wenn der Arbeitnehmer rentenversicherungsfrei ist. Dieser Beitrag erhöht jedoch nicht die Rentenansprüche des Arbeitnehmers. Gleiches gilt für die Arbeitslosenversicherung. Da dem Arbeitnehmer dadurch kein geldwerter Vorteil zufließt, ist keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 62 EStG erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 15.06.2023, Az. VI R 27/20).

Was sind die Kosten für den Arbeitgeber? Ein Berechnungsbeispiel

Was Arbeitnehmer in der Aktivrente netto erhalten und was Arbeitgeber bezahlen, haben wir für Sie im Berechnungsbeispiel für 2.000 Euro zusammengefasst:
Art der Abgabe Arbeitgeber Arbeitnehmer
Prozent Euro Prozent Euro
Krankenversicherung 8,20 164 8,20 164
Pflegeversicherung 1,70 34 1,70 34
Rentenversicherung 9,30 186 0 0
Arbeitslosenversicherung 1,30 26 0 0
Summe der Abgaben 410 198
Nettoauszahlung 2410 1802
Hinweis: Bei kinderlosen Rentnern ist ein Zuschlag von 0,60 bzw. 12 Euro hinzuzurechnen, sodass Abgaben in Höhe von 210 Euro entstehen und die Nettoauszahlung auf 1.790 Euro sinkt.

Selbstständige sind von der Aktivrente ausgeschlossen: Wie hat sich die IHK positioniert?

Die IHK-Organisation hat am 27. November 2025 Stellung zum Gesetzesentwurf genommen und darin gefordert, dass die Aktivrente nicht nur für Arbeitnehmereinkünfte eingeführt werden solle: "Auch das zusätzliche Arbeitsangebot von Selbstständigen erhöht das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen mit entsprechend positiven Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Produktionspotenzial. Gerade erfahrene Selbstständige können maßgeblich zur Fachkräftesicherung beitragen, da ihr Wissen, ihre Netzwerke und ihre Kundenbindungen nicht kurzfristig ersetzbar sind”.
Darüber hinaus setzt sich die IHK-Organisation für eine Senkung der Einkommensteuertarifs, als bester und einfachster Weg zu wirklicher Entlastung.
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