Deutschlandticket für Arbeitnehmer – lohnsteuerliche Behandlung

Das Deutschlandticket kann als Plus zum Gehalt steuerfrei angeboten werden. Es gilt für den öffentlichen Personennahverkehr, ist auf den Regionalverkehr beschränkt und kann im monatlich kündbaren Abonnement bestellt werden.
Zuschüsse für das Deutschlandticket, die Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer gewähren, sofern diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen, sind nach § 3 Nr. 15 EstG von der Lohnsteuer befreit (Zuschüsse für Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel). Die Steuerbefreiung ist auf die Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmers beschränkt. Die steuerfreien Zuschüsse gem. § 3 Nr. 15 EstG sind auch Sozialversicherungsfrei.
Werden höhere Zuschüsse gezahlt, als der Arbeitnehmer Aufwendungen hatte, ist der Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.
Das BMF-Schreiben zum Deutschlandticket enthält weitere Informationen für Sie.
IHK-Newsletter
Bleiben Sie up to date zum Thema Recht und Steuern. Mit unserem kostenfreien Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Themen und Veranstaltungen. Jetzt Rubrik ”Recht und Steuern” unter www.ihk.de/rhein-neckar/newsletter abonnieren.