Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt

Unternehmen erhalten zwischen November 2024 und Ende 2026 zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Identifikationsmerkmal. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), wurde mit dem Gesetz vom 9. Juli 2021 zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer eingeführt.

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist eine neue Identifikationsnummer für Unternehmen, die seit dem 1. November 2024 vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben wird.
Die neue Nummer knüpft an die sog. Wirtschaftsidentifikationsnummer der Abgabenordnung, die jeder wirtschaftlich Tätige ein eigenes Identifikationsmerkmal zuordnet.
Wirtschaftlich Tätige sind
  • natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, z. B. Einzelunternehmer
  • juristische Personen
  • Personenvereinigungen.
Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer wird eine eindeutige Identifizierung in Besteuerungsverfahren gewährleistet.

Wie ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer aufgebaut?

Die Nummer setzt sich aus dem Kürzel “DE”, 9 Ziffern und einem 5-stelligen Unterscheidungsmerkmal für einzelne Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten zusammen. Sie könnte beispiels-weise so DE123456789-00001 aussehen.
Sie entspricht demnach dem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, mit einem zusätzlichen Unterscheidungsmerkmal.
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht ersetzen.

Wie erfolgt die Vergabe?

Aus technischen und organisatorischen Gründen wird die Vergabe durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Stufen erfolgen. Die Vergabe begann am 1. November 2024 und soll voraussichtlich bis 2026 abgeschlossen sein.
Die Vergabe erfolgt auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde und wird dem wirtschaftlich Tätigen mitgeteilt, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.

Was ist das Basisregister?

Mit dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz soll ein Basisregister geschaffen werden, auf das zukünftig Behörden bei digitalen Verwaltungsprozessen zugreifen können. Unternehmen werden dadurch entlastet, dass sie Stammdaten an unterschiedlichen Stellen nicht mehrfach melden müssen.
Derzeit sind die sog. Basis- bzw. “Stammdaten” eng zu erfassen. Das sind: Name der Firma, Verwaltungsanschrift, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Haupttätigkeit nach Klassifikation der Wirtschaftszweige.
Die Stammdatenkategorien können theoretisch kontinuierlich erweitert werden, dies ist jedoch für den Anfang nicht geplant. Im Regierungsentwurf wurde der Nutzerkreis für die Daten anschließend eingegrenzt. Dies hat die IHK-Organisation kritisiert. Denn der Mehrwert für die mögliche Nutzung des Basisregisters hängt wesentlich von der Zugriffsmöglichkeit auf die Daten ab – daneben aber auch von der Sicherstellung der Datenqualität insbesondere im Hinblick auf Aktualität und Verlässlichkeit. Für die Qualitätssicherung der Unternehmensdaten soll bei der Registerbehörde – dem Statistischen Bundesamt – eine Clearingstelle eingerichtet werden.
Weitere Informationen über das Basisregister finden Sie beim Statistischen Bundesamt.

Was sind die Vorteile der Wirtschaftsidentifikationsnummer?

Mit der Wirtschaftsidentifikationsnummer wird eine eindeutige und bundeseinheitliche Identifizierungsmöglichkeit für Unternehmen geschaffen. Mittelfristig wird auch eine Bereinigung der Daten in Registern der öffentlichen Hand stattfinden, Fehl- und Falscheinträge sowie Dubletten können verringert werden. Vor allem aber wird der Austausch von Daten über die einzelnen Register hinweg wesentlich erleichtert.
Unternehmen profitieren, indem sie Daten nicht mehrfach zuliefern müssen. Damit – und mit der Nutzung der Daten für das bundesweite Unternehmenskonto im Kontext des Onlinezugangsgesetzes (OZG) – wird eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung des sogenannten Once only-Prinzips im Bereich wirtschaftsrelevanter Verwaltungsverfahren geschaffen.

Was bedeutet die Wirtschaftsnummer für mein Unternehmensalltag?

Derzeit müssen Unternehmer keine Selbsteintragungen im Basisregister vornehmen. Die Daten werden automatisch von den bestehenden Registern an das Basisregister gemeldet.
Sämtliche Identifikationsnummer eines Unternehmers (z. B. Handelsregisternummer, oder Umsatzsteuer-ID Nr.) dürfen weitergeführt werden. Künftig wird der Gesetzgeber evaluieren und darüber entscheiden, ob die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer alle anderen Identifikationsnummer ablösen kann.
Hinweis:
Unternehmer dürfen bei gesetzlichen Meldepflichten erst ab dem Zeitpunkt ihre Mitteilung die Wirtschafts-Identifikationsnummer angeben.
Das BZSt hat eine Informationsseite eingerichtet, auf der alle relevanten Details zur W-IdNr. zu finden sind. Dort steht Ihnen auch ein FAQ-Katalog zur Verfügung, der die häufigsten Fragen beantwortet.
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