Körperschaftssteuer: Option für Personengesellschaften
Personenhandels- und vermögensverwaltende Personengesellschaften können auf Wunsch wie Kapitalgesellschaften besteuert werden. Diese Option gilt auch für eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR)
- Warum gibt es die Option zur Körperschaftssteuer für Personengesellschaften?
- Welche Personengesellschaften haben die Wahl?
- Welche steuerlichen und rechtlichen Folgen hat die Option zur Körperschaftssteuer?
- Wie und wann kann eine Personengesellschaft die Option zur Körperschaftssteuer beantragen?
- Wo kann ich mehr erfahren?
Warum gibt es die Option zur Körperschaftssteuer für Personengesellschaften?
Die Option zur Körperschaftsteuer wurde eingeführt, um steuerliche Ungleichbehandlungen zwischen Personen und Kapitalgesellschaften abzubauen und Unternehmen mehr Flexibilität in der Rechtsformwahl zu ermöglichen.
Personengesellschaften werden nach dem Transparenzprinzip besteuert:
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Gewinne fließen unmittelbar den Gesellschaftern zu und unterliegen deren persönlichem Einkommensteuersatz (bis zu 45 Prozent).
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Dadurch liegt die Gesamtsteuerlast oft zwischen 35 Prozent und 45 Prozent
Kapitalgesellschaften dagegen werden mit einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent zuzüglich Gewerbesteuer besteuert, was zu einer Gesamtbelastung von rund 30 Prozent führt.
Personengesellschaften behalten oft Gewinne für Investitionen im Unternehmen. Unter dem Einkommensteuertarif führt dies zu einer sehr hohen Steuerbelastung, obwohl kein Geld entnommen wird. Eine auf Antrag steuerbegünstigte Thesaurierung kommt häufig durch bürokratische Komplexität nicht im Betracht.
Bei Kapitalgesellschaften dagegen unterscheidet sich die Besteuerung der Gesellschaft strikt von der Besteuerung ihrer Anteilseigner. Es gilt das Trennungsprinzip. Erst bei einer Gewinnausschüttung müssen die Anteilseigner diese versteuern, in der Regel pauschaliert durch die Abgeltungssteuer i.H. von 25 Prozent).
Absenkung der Körperschaftssteuer: Ab 2028 soll die Unternehmenssteuerbelastung der Kapitalgesellschaften deutlich reduziert werden. Die Körperschaftsteuer sinkt in fünf Schritten jedes Jahr um ein Prozent, und zwar von 15 auf zehn Prozent. Ab 2032 beträgt die Gesamtsteuerbelastung dann knapp 25 Prozent, statt aktuell knapp 30 Prozent.
Erfahren Sie mehr unter Steuerliches Investitionsprogramm für die Wirtschaft.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) wurde diese Ungleichbehandlung im Juni 2021 abgeschafft.
Welche Personengesellschaften haben die Wahl?
Die Option zur Körperschaftsteuer nach steht nur bestimmten Personengesellschaften offen. Dazu gehören:
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Offene Handelsgesellschaft (OHG)
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Kommanditgesellschaft (KG)
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GmbH und Co. KG
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eingetragene GbR (eGbR)
Ausgenommen sind Einzelunternehmer (natürliche Personen) und die nicht eingetragene GbR.
Welche steuerlichen und rechtlichen Folgen hat die Option zur Körperschaftssteuer?
Die Option zur Körperschaftsteuer führt dazu, dass eine Personengesellschaft steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt wird – ohne ihre zivilrechtliche Rechtsform zu ändern.
Steuerlich bedeutet u.a., dass
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Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer erhoben werden
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die Gewinne der Gesellschaft auf Gesellschaftsebene besteuert (15 Prozent) werden und
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die Ausschüttungen an den Gesellschafter separat besteuert (z.B. Abgeltungssteuer 25 Prozent) werden
Der Übergang von der Besteuerung der Personengesellschaft hin zur Körperschaftsbesteuerung wird als Formwechsel im Sinne des UmwStG behandelt. Damit der Vorgang steuerneutral erfolgen kann, sind einige Voraussetzungen (u.a. Übertragung von Sonderbetriebsvermögen) zu erfüllen.
Das Gesetz sieht auch eine Rückoption vor.
Zivilrechtlich bleibt die Gesellschaft eine Personengesellschaft. Die Option führt nicht zu einem Wechsel der Rechtsform. Die Persönliche Haftung bleibt unverändert.
Unternehmen, die von der Option zur Körperschaftsteuer Gebrauch machen wollen, sollten vorab steuerlichen und rechtlichen Rat einholen, da komplexe steuerliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind.
Wie und wann kann eine Personengesellschaft die Option zur Körperschaftssteuer beantragen?
Der Antrag muss elektronisch über ELSTER gestellt werden. Er ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen, das auch für die gesonderte und einheitliche Feststellung zuständig ist. Nur vertretungsberechtigte Personen der Gesellschaft dürfen den Antrag übermitteln.
Der Antrag ist nicht widerruflich und muss spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres eingereicht werden. Bei Neugründung oder Formwechsel kann der Antrag innerhalb eines Monats nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags bzw. nach Anmeldung zum Handelsregister gestellt werden. Eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich
Wo kann ich mehr erfahren?
Das Bundesministerium der Finanzen hat durch BMF-Schreiben klargestellt, dass auch vermögensverwaltend tätige Personenhandelsgesellschaften zur Körperschaftsteuer optieren können.
