Jahressteuergesetz 2024

Erfahren Sie, welche Neuerungen das Jahressteuergesetz 2024 unter anderem vorsieht.

Änderungen bei der Umsatzsteuer

  • Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG): Vorgesehen ist die eigenständige Befreiung des von Privatlehrern erbrachten Schul- und Hochschulunterrichts.
  • Änderung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
    • Anhebung des Vorjahresumsatz auf 25.000 Euro und Anhebung der Umsatzgrenze des laufenden Jahres auf 100.000 Euro.
    • Mit überschreiten der Grenze entfällt unmittelbar die Steuerfreiheit künftiger Umsätze.
  • Rechnungsangaben für Kleinunternehmer (§ 34 a UStDVO): Explizite Pflichtangaben für Rechnungen und keine Ausstellungsverpflichtung von E-Rechnungen für Kleinunternehmer.
  • Änderungen zum Besteuerungsort virtueller Veranstaltungen (§ 3a Abs. 3 UStG): Im B2C-Bereich erfolgt künftig bei virtueller Teilnahme an einer Veranstaltung die Besteuerung am Ansässigkeits-, Wohn- oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verbrauchers und nicht am Ort der Veranstaltung.
  • Änderungen des Zeitpunkts des Vorsteuerabzugs (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG): Inkrafttreten zum 1. Januar 2028.

Änderungen bei der Einkommensteuer

  • Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)
  • Klarstellende Regelung bei Nutzung einer Sonderabschreibung
  • Gesetzliche Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 10 Abs. 2b EStG)
  • Ausdehnung des Unternehmenskreises (Konzernklausel) bei Vermögensbeteiligung an Mitarbeitern (§ 19a EStG)
  • Verbindliche elektronische Antragstellung zur Erstattung des Bausteuerabzugsbetrags (§ 48c EStG)

Änderungen bei der Körperschaftssteuer

Gesetzliche Verankerung der BVerfG-Entscheidung beim Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 34 u. 36 KStG)
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