Jahressteuergesetz 2024
Erfahren Sie, welche Neuerungen das Jahressteuergesetz 2024 unter anderem vorsieht.
Änderungen bei der Umsatzsteuer
- Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG): Vorgesehen ist die eigenständige Befreiung des von Privatlehrern erbrachten Schul- und Hochschulunterrichts.
- Änderung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
- Anhebung des Vorjahresumsatz auf 25.000 Euro und Anhebung der Umsatzgrenze des laufenden Jahres auf 100.000 Euro.
- Mit überschreiten der Grenze entfällt unmittelbar die Steuerfreiheit künftiger Umsätze.
- Rechnungsangaben für Kleinunternehmer (§ 34 a UStDVO): Explizite Pflichtangaben für Rechnungen und keine Ausstellungsverpflichtung von E-Rechnungen für Kleinunternehmer.
- Änderungen zum Besteuerungsort virtueller Veranstaltungen (§ 3a Abs. 3 UStG): Im B2C-Bereich erfolgt künftig bei virtueller Teilnahme an einer Veranstaltung die Besteuerung am Ansässigkeits-, Wohn- oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verbrauchers und nicht am Ort der Veranstaltung.
- Änderungen des Zeitpunkts des Vorsteuerabzugs (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG): Inkrafttreten zum 1. Januar 2028.
Änderungen bei der Einkommensteuer
- Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)
- Klarstellende Regelung bei Nutzung einer Sonderabschreibung
- Gesetzliche Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 10 Abs. 2b EStG)
- Ausdehnung des Unternehmenskreises (Konzernklausel) bei Vermögensbeteiligung an Mitarbeitern (§ 19a EStG)
- Verbindliche elektronische Antragstellung zur Erstattung des Bausteuerabzugsbetrags (§ 48c EStG)
Änderungen bei der Körperschaftssteuer
Gesetzliche Verankerung der BVerfG-Entscheidung beim Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 34 u. 36 KStG)
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