Neues zum Bürokratieabbau

Mit dem Entwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E) bringt die Bundesregierung ein Gesetzgebungspaket auf den Weg, um die Wirtschaft und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Der BEG IV-E trägt dazu mit einer Entlastung von rund 944 Millionen Euro bei.

Hintergrund

Der BEG IV-E ist Teil des Bürokratieabbaupaketes, auf das sich das Kabinett bei seiner Klausur in Meseberg am 29. und 30. August 2023 geeinigt hatte. 
Der Regierungsentwurf vom 13. März 2024 ist nun ein wichtiger Schritt, um bürokratische Hindernisse weiter zu verringern. Überflüssig im Sinne dieses Entwurfs sind dabei Regelungen, die entweder Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung verursachen, ohne einem berechtigten Zweck zu dienen, oder bei denen der Aufwand in einem Missverhältnis zum verfolgten Zweck steht. Ziel dieses Entwurfs ist es zugleich, Abläufe zu vereinfachen und zu verschlanken, ohne hierbei notwendige Schutzstandards in Frage zu stellen.
Der Bundesrat wird das BEG IV am 26. April 2024 beraten.

Der Schwerpunkt der Entlastungen

Das BEG IV-E enthält u. a. folgende Maßnahmen:
  • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre
  • Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, unter anderem 
    • Herabstufung/Abschaffung einzelner Schriftformerfordernisse, z. B. für Gewerberaum- Mietverträge)
    • Zeugnisse über Dienst- und Arbeitsverhältnisse sollen künftig auch in elektronischer Form erteilt werden können
    • Einrichtung einer zentralen Vollmachtsdatenbank der Steuerberater/-innen im Bereich der sozialen Sicherung
    • Im Nachweisgesetz (NachwG) wird im Hinblick auf die Erbringung des Nachweises der wesentlichen Vertragsbedingungen ein  Nachweisersatz auch durch in elektronischer Form (§ 126a BGB) geschlossene Arbeits- und Änderungsverträge ermöglicht
      Hinweis: Die IHK-Organisation setzt sich hier weiterhin für den Ersatz der Schriftform durch die Textform (z. B. E-Mail, SMS) ein
  •  Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung, unter anderem   
    • Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, um Stichprobenprüfungen von Einkünften aus Kapitalvermögen bei der Grundrente abzuschaffen
  •  Abbau von Melde- und Informationspflichten, unter anderem 
    • Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei touristischen Übernachtungen
    • Anhebung der Schwellenwerte für die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Weitere Erleichterungen, insbesondere Streichung überflüssiger Regelungen, unter anderem 
    • Änderungen des Heimarbeitsgesetzes
    • Aufhebung einzelner Gesetze und Verordnungen
Die DIHK hat hierzu eine Bewertung des BEG IV-E verfasst.
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