Werden Sie IHK-Sachverständiger!

Sie sind Experte auf Ihrem Sachgebiet und wollen Ihr langjährig erworbenes Fachwissen Unternehmen, Bürgern, der öffentlichen Hand und den Gerichten zur Verfügung stellen? Dann werden Sie IHK-Sachverständiger!
Öffentlich bestellter Sachverständiger wird man in einem förmlichen Verwaltungsverfahren – mit einem Antrag bei der IHK, einem im Einzelnen vorgeschriebenen Verfahrensablauf, bis hin zur öffentlichen Bestellung (einem Verwaltungsakt) und Vereidigung. Im Video wird der Ablauf genau erklärt.
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© BIHK
Bei der öffentlichen Bestellung geht es um zweierlei: Die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde. Nach der Rechtsprechung sind öffentlich bestellte Sachverständige solche, deren fachliche Qualifikation deutlich über dem Niveau der ihren Beruf ordnungsgemäß Ausübenden liegt.
Ihre bisherige praktische Erfahrung, auch im Bereich der gutachterlichen Tätigkeit als Sachverständiger im Privatauftrag, Ihre Reputation, Ihre Veröffentlichungen, Ihre Mitgliedschaften in Normungsausschüssen, Fachbeiräten etc. – alle diese Dinge werden im Rahmen des Antrags auf öffentliche Bestellung und Vereidigung berücksichtigt.

Prüfung der Voraussetzungen

Nach Prüfung der einzureichenden Unterlagen durch die IHK erfolgt in der Regel eine Vorab-Überprüfung der besonderen Sachkunde durch den Sachverständigenausschuss der IHK bevor dann eine Überprüfung durch ein Fachgremium folgt. Diese Überprüfung vor einem Fachgremium läuft nach bestimmten, für alle Sachgebiete geltenden Grundsätzen ab. Im Kern geht es neben der Überprüfung der eingereichten Sachverständigen-Gutachten und Unterlagen nach einem bestimmten Ablaufschema und den für das Sachgebiet vorgegebenen Verfahrensanforderungen um schriftliche und mündliche Überprüfungen. Hier gilt: Eine ausführliche Vorbereitung durch Besuche von Fachseminaren und Seminaren zur allgemeinen Sachverständigentätigkeit sind Voraussetzung für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung.

Kosten des Verfahrens

Die unmittelbaren Kosten für die Bearbeitung und Entscheidung über Ihren Antrag liegen für jedes Sachgebiet bei 720 Euro; dazu kommen die Kosten für die Überprüfung der besonderen Sachkunde durch den Sachverständigenausschuss (300 Euro bzw. weitere 150 Euro für eine erneute Überprüfung) bzw. die Kosten für die Teilnahme an Fachgremien. Diese Kosten variieren sehr stark – je nach Sachgebiet bedingt durch die unterschiedliche Nachfrage und den unterschiedlichen Aufwand. Nicht darin enthalten sind Seminarkosten, Reise- und Übernachtungskosten für die Teilnahme an Fachgremien und andere vergleichbare Nebenkosten. Für die erfolgreiche öffentliche Bestellung und Vereidigung entstehen Kosten in Höhe von 380 Euro.

Dauer des Verfahrens

Das Verfahren beginnt mit einem Antrag inklusive Übersendung aller erforderlichen Unterlagen und einem ausführlichen Vorgespräch bei der IHK und endet mit Voten des Sachverständigenausschusses bzw. des Fachgremiums. Diese Gremien beraten die IHK bei ihrer Entscheidung im Hinblick auf eine öffentliche Bestellung oder Vereidigung. Bis eine öffentliche Bestellung erfolgen kann, muss mit einer Verfahrensdauer von etwa einem Jahr gerechnet werden.
Im Video erfahren Sie, wie die Tätigkeit eines Sachverständigen aussieht.
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