Elektronische Signaturkarte für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der IHK
Alle Informationen zur elektronischen Signaturkarte für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Überblick.
Digitalisierung im Sachverständigenbüro
Seit Januar 2018 können Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen, sofern sie diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die Signaturkarte für Sachverständige ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigen-Rundstempel im elektronischen Rechtsverkehr.
Auch Privatgutachten werden zunehmend nur noch in Dateiform übermittelt und sind dann verpflichtend mit der qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen (§ 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 der Sachverständigenordnung der IHK Rhein-Neckar).
Auf der Signaturkarte für Sachverständige sind folgende Daten hinterlegt:
- Name und Vorname des Sachverständigen
- Bestellungstenor (Sachgebiet) und die zuständige Bestellungskörperschaft
- Die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf
Wie kann die persönliche Signaturkarte für Sachverständige beantragt werden?
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die eine Signaturkarte für Sachverständige beantragen wollen, müssen sich dafür persönlich identifizieren lassen.
Die von der IHK Rhein-Neckar öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können die Signaturkarte für Sachverständige per PostIdent-Verfahren beantragen. Für die Beantragung von Einzel- und Stapelsignaturkarten per PostIdent-Verfahren können Sie den Antrags-Link verwenden.
Als zuständige Bestellungskörperschaft bestätigt die IHK Rhein-Neckar auf dem entsprechenden Vordruck die öffentliche Bestellung mit Ihrem Bestellungstenor. Den Vordruck finden Sie auf der Webseite der DE-CODA GmbH.
Kosten für die Signaturkarte mit zweijähriger Gültigkeit
- Einzelsignaturkarte (Erstkarte + Folgekarten) mit PostIdent-Beantragung: 169,00 Euro zzgl. MwSt.
- Stapelsignaturkarte (Erstkarte + Folgekarten) mit PostIdent-Beantragung: 249,00 Euro zzgl. MwSt.
Die Signaturkarte für Sachverständige im Überblick
Wie kommt die elektronische Signatur auf das Gutachten?
Neben der persönlichen Signaturkarte für Sachverständige benötigen Sie ein Kartenlesegerät mit eigener Tastatur sowie eine Signatursoftware.
- Speichern Sie Ihr Gutachten als PDF-Datei ab.
- Rufen Sie die Gutachten-Datei in der Signatursoftware auf und klicken Sie auf “Signieren”.
- Stecken Sie die Karte ins Lesegerät, geben Sie auf dem Kartenlesegerät den PIN-Code ein und bestätigen Sie diesen.
- Jetzt ist die elektronische Signatur dauerhaft mit der elektronischen Gutachtendatei verbunden.
- Der Empfänger kann sich auch die Echtheit des Absenders und des unverfälschten Gutachteninhalts verlassen.
Technische Voraussetzungen für die Nutzung der Signaturkarte
- Kartenleser der Klasse 3
- PC mit Internetzugang und USB-Port für den Anschluss des Kartenlesers
- Microsoft-Betriebssystemumgebung ab Windows 7
- Arbeitsspeicher: 2 GB (empfohlen 4 GB)
Anwendungssoftware
Wenn Sie Dateien signieren wollen, stehen Ihnen unterschiedliche Produkte zur Auswahl – bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Anbietern.
Zugang zum Elektronischen Rechtsverkehr
Sachverständige sind gehalten, die digitale Kommunikation mit Gerichten über das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO) zu führen. Lesen Sie auch weitere Informationen zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu der Signaturkarte für Sachverständige sowie zu der Beantragung inklusive zwei Erklärvideos erhalten Sie bei der DE-CODA GmbH und in der Produktinformation von der DE-CODA GmbH.