Einheitlicher Ansprechpartner

Der einheitliche Ansprechpartner ist  ein wichtiger Bestandteil der in allen EU-Staaten umgesetzten Dienstleistungsrichtlinie. Dieser informiert Existenzgründer und Unternehmen auf Wunsch über die Anforderungen, die bei der Aufnahme und Erbringung von Dienstleistungstätigkeiten zu beachten sind.

Aufgaben der Einheitlichen Ansprechpartner

  • Sie informieren über “Anforderungen, die bei Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten zu beachten sind”. Unternehmer müssen nun also nicht mehr selbst alle möglicherweise für sie geltenden Normen und Gesetze aus der Vielzahl von Vorschriften herausfiltern, sondern können vom Einheitlichen Ansprechpartner aus einer Hand erfahren, ob sie beispielsweise ein Gewerbe anmelden müssen, eine besondere Erlaubnis für ihre Tätigkeit benötigen, oder welche Vorschriften sie unbedingt beachten müssen.
  • Zudem besteht die Möglichkeit, über den Einheitlichen Ansprechpartner bestimmte Verwaltungsverfahren abzuwickeln. Als Behördenlotse und Verfahrensmittler übernimmt und koordiniert der Einheitliche Ansprechpartner als zentrale Anlaufstelle die unterschiedlichen abzuarbeitenden Formalitäten und Verwaltungsverfahren.

Wer kann die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen?

Das Leistungsangebot steht Existenzgründern und Unternehmen zur Verfügung – egal, ob sie aus Deutschland oder einem sonstigen Staat der Europäischen Union (EU) oder bestimmten Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kommen.
Der Begriff Dienstleistungen ist in diesem Fall sehr weit gefasst. Unternehmen, die den Einheitlichen Ansprechpartner nutzen können, sind beispielsweise unternehmensnahe Dienstleister wie Werbeagenturen und Personalberater, Tourismusbetriebe, Einzel- und Großhandelsunternehmen oder Gastwirte.
Die IHK Rhein-Neckar können Sie unter folgenden Voraussetzungen als Einheitlicher Ansprechpartner in Anspruch nehmen:
Sollte die IHK Rhein-Neckar nicht als Einheitlicher Ansprechpartner für Sie zuständig sein, dann finden Sie auf der Webseite des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) einen Überblick über die 12 IHKs.
Eine Auflistung der Einheitlichen Ansprechpartner finden Sie auch im Serviceportal des Landes und der Kommunen in Baden-Württemberg (Service BW).

Ausgenommene Dienstleistungen

Folgende Dienstleistungen sind nach Art. 2 Abs. 2 EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DL) von der Unterstützung durch den Einheitlichen Ansprechpartner ausgenommen:
  • Nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen im allgemeinen Interesse, die ohne Gegenleistung erbracht werden (in der Regel ohne Entgelt)
  • Finanzdienstleistungen wie Bankdienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung und Rückversicherung, betrieblicher oder individueller Altersversorgung, Wertpapieren, Geldanlagen, Zahlungen, Anlageberatung
  • Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation sowie zugehörige Einrichtungen und Dienste
  • Verkehrsdienstleistungen (z. B. Straßen- und Schienenverkehr einschließlich des Personennahverkehrs, Taxis und Krankenwagen, Luft- und Seeverkehr sowie Binnenschifffahrt einschließlich Hafendienstleistungen)
  • Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
  • Gesundheitsdienstleistungen (z. B. Ärzte, Apotheker)
  • audiovisuelle Dienste, auch im Kino- und Filmbereich und Rundfunkdienstleistungen
  • Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen, einschließlich Lotterien, Glücksspielen in Spielkasinos und Wetten
  • Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind
  • soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung und der Unterstützung von Familien und dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen Personen, die vom Staat, durch von ihm beauftragte Dienstleistungserbringer oder durch von ihm als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen erbracht werden
  • private Sicherheitsdienste
  • Notare und Gerichtsvollzieher

Ausgenommene Rechtsgebiete

Einzelne Rechtsgebiete sind durch die EG-DLR von der Unterstützungsleistung des Einheitlichen Ansprechpartners ausgenommen. Diese Themen sind so komplex und in ihrer Anwendung vom Einzelfall abhängig, dass eine vollumfängliche Beratung darüber auch weiterhin ausschließlich Fachexperten vorbehalten sein soll. Dies beinhaltet:
  • Steuerrecht
  • Arbeitsrecht (einschließlich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit)
  • Sozialrecht (einschließlich Sozialversicherung und Beitragsabführung)
  • Strafrecht
  • Internationales Privatrecht (ROM-I-Verordnung und ROM-II-Verordnung)

Formalitäten und einzelne Verfahren gemäß EG-Dienstleistungsrichtlinie

Eine Übersicht zu Verfahren und Formalitäten die zur Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit notwendig sind, finden Sie im Serviceportal Baden-Württemberg.