Häufige Fragen zur Kurzarbeit (FAQ)

Befindet sich ein Unternehmen in einer vorübergehenden Krise, etwa durch Auftragsrückgang, stellt sich die Frage, wie dieser Zeitraum überbrückt werden kann. Ein Mittel ist beispielsweise die Senkung von Personalkosten durch Kurzarbeit. Allerdings müssen entsprechende Maßnahmen rechtlich korrekt umgesetzt werden.

Was bedeutet ”Kurzarbeit”?

Kurzarbeit beschreibt die vorübergehende Herabsetzung der betriebsüblichen Arbeitszeit unter gleichzeitiger entsprechender Kürzung des Arbeitsentgelts. Wird der Betrieb vollständig eingestellt, spricht man von “Kurzarbeit auf Null”.

Was ist Kurzarbeitergeld (KUG) und wer bekommt KUG?

Kurzarbeitergeld wird von der Agentur für Arbeit als teilweise Ersatz für den durch den vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn gezahlt. Der Arbeitgeber wird dadurch bei den Personalkosten vorübergehend entlastet, wodurch Kündigungen der Beschäftigten vermieden werden können.
Kurzarbeitergeld wird für alle versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt, Befristungen von Arbeitsverhältnissen sind unschädlich.

Sondersituation Auszubildende

In der Regel sind Auszubildende nicht von Kurzarbeit betroffen. Der Ausbildungsbetrieb muss versuchen, die Ausbildung weiter zu ermöglichen, indem er zum Beispiel den Ausbildungsplan umstellt oder Auszubildende in einer anderen Abteilung unterbringt.
In bestimmten Fällen können auch Auszubildende Kurzarbeitergeld bekommen. Allerdings erst nach einem Arbeitsausfall von 6 Wochen oder 30 Arbeitstagen. Bis dahin bekommen sie die volle Ausbildungsvergütung.

Aktuell geltende Sonderregelung

Aufgrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat die Bundesregierung die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von zwölf auf bis zu 24 Monate erhöht. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig. Von der verlängerten Bezugsdauer profitieren Unternehmen, die sich bereits jetzt in Kurzarbeit befinden und bei denen der Arbeits- und Entgeltausfall mehr als zwölf Monate andauern wird.
Betriebe können zum Ende des bereits angezeigten Arbeitsausfalls oder früher eine Verlängerungsanzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen. Darin muss der Grund der Verlängerung erläutert werden und warum der Arbeitsausfall weiterhin vorübergehend ist.
Arbeitgeber sind verpflichtet, alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um die Kurzarbeit möglichst früh zu beenden oder zu reduzieren. Daher sollten Unternehmen im Verlängerungsantrag ausführen, welche Maßnahmen sie zur Beendigung der Kurzarbeit eingeleitet haben und welche Anpassungen bzw. weiteren Maßnahmen geplant sind.
Tritt der Arbeitsausfall 2025 erstmalig im Betrieb auf, endet der Bezugszeitraum regulär nach zwölf Monaten. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich.

Was sind Voraussetzungen und wie lange ist der Kurzarbeitergeldbezug möglich?

  1. Entgeltausfall: Kurzarbeitergeld wird nur gezahlt, wenn der Arbeitsausfall dazu führt, dass die betroffenen Beschäftigten weniger Entgelt erhalten. Dabei gilt: Bei mindestens einem Drittel der im betroffenen Betrieb Beschäftigten müssen im Monat jeweils ein Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent vorliegen.
  2. Vorliegen eines Grundes § 96 SGB III: wirtschaftliche Ursachen führen dazu, dass die Arbeit ruhen muss, z. B. Auftragsmangel, Auftragsstornierungen, fehlendes Material oder ein unabwendbares Ereignis hat dazu geführt, dass Arbeit weg- oder ganz ausfällt, z. B. außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, ein Brand o. a.
  3. Arbeitsausfall vermeiden: Der Arbeitsausfall ist nicht anderweitig zu vermeiden, z. B. durch andere Tätigkeiten, Abbau von Überstunden oder Urlaub
  4. Vorübergehender Arbeitsausfall: Kurzarbeit kann nur gezahlt werden, wenn der Arbeitsausfall vorübergehend ist. Das bedeutet, dass mit Vollarbeit in absehbarer Zeit gerechnet werden kann. Diese Annahme muss für die gesamte Dauer des Kurzarbeitergeldbezuges gelten.
  5. betriebliche und persönliche Voraussetzungen: mind. ein arbeitslosenversicherungspflichtiger ungekündigter Arbeitnehmer beschäftigt
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen sowie zwei Erklärvideos zum Kurzarbeitergeld bietet die Bundesagentur für Arbeit.

Wie wird Kurzarbeitergeld beantragt?

  • Kurzarbeit wird angezeigt mit der sogenannten ”Anzeige eines Arbeitsunfalls”. Die Anzeige muss in dem Monat bei der Agentur für Arbeit eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Zuständig ist die Agentur für Arbeit am Betriebssitz
  • Die Agentur für Arbeit prüft ihre Anzeige und teilt Ihnen mit, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ist das der Fall, können Sie monatsweise Kurzarbeitergeld beantragen
  • Sie zahlen jeden Monat das Arbeitsentgelt für geleistete Arbeitsstunden an Ihre Beschäftigten. Gleichzeitig zahlen Sie in Vorleistung das Kurzarbeitergeld an Ihre Beschäftigten aus. Für jeden Monat müssen Sie Arbeitszeitnachweise führen und die geleisteten Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten Ihrer Beschäftigten dokumentieren
  • Sie beantragen bei Ihrer Agentur für Arbeit die Erstattung des Kurzarbeitergeldes für den jeweiligen Monat. Die Beantragung muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des abzurechnenden Monats erfolgen. Zuständig ist dabei die Agentur für Arbeit am Sitz der Lohnabrechnungsstelle

Was ist vorab zu klären?

Kurzarbeit kann nicht ohne Weiteres einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden. Die Anordnung der Kurzarbeit ist nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst. Kurzarbeit muss daher arbeitsrechtlich zulässig eingeführt werden,
  • durch Tarifvertrag,
  • durch Betriebsvereinbarung,
  • durch Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag oder
  • durch einzelvertragliche Vereinbarung mit den Arbeitnehmern.
Wenn kein Betriebsrat und keine tarifvertragliche Regelung zur Kurzarbeit existiert, müssen alle Arbeitnehmer, die von der Kurzarbeit betroffen sind, dieser zustimmen. Es muss eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und seinen betroffenen Angestellten darüber geben, um wie viel Prozent ihre jeweilige Arbeitszeit reduziert werden soll. Diese Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden.

Wie erfolgt die Abwicklung und wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Die geleisteten Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten sind in Arbeitszeitnachweisen zu führen. Die Abrechnung für den jeweiligen Kalendermonat muss innerhalb von drei Monaten (Fristbeginn mit Ablauf des beantragten Kalendermonats) von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eingereicht werden. Zuständig ist die Agentur am Sitz der Lohnabrechnungsstelle.
Nach Ende des Arbeitsausfalls erfolgt eine Prüfung, da Kurzarbeitergeld unter Vorbehalt ausgezahlt wird.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent des während der Kurzarbeit ausgefallenen Nettoentgelts.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind haben, bekommen 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.

Was passiert bei Urlaub, Krankheit oder Kündigung während der Kurzarbeit?

Bei ”Kurzarbeit auf Null”, kann der Arbeitgeber den Urlaub anteilig kürzen.
Bei Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit gilt weiter die Entgeltfortzahlung. Allerdings angepasst an die Arbeitszeit der Kurzarbeit.

Sind Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit möglich?

Die Zeit der Kurzarbeit kann genutzt werden, um Beschäftigte weiterzubilden. Erfragen Sie bei der Agentur für Arbeit die Voraussetzungen einer finanziellen Förderung.

Wie kommt es zur Wiederaufnahme der regulären Arbeitszeit und wie wird die Kurzarbeit abgeschlossen?

Die Kurzarbeit endet mit Erreichen des durch die Betriebsvereinbarung oder Individualabrede vereinbarten Zeitpunktes oder durch vorzeitige einseitige Erklärung. Das kann vor allem dann geboten sein, wenn die Voraussetzungen für Kurzarbeit nicht mehr vorliegen.
Nach Beendigung der Kurzarbeit erfolgt die Abschlussprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. Hier werden betriebliche Unterlagen geprüft und es erfolgt eine endgültige Festsetzung des Kurzarbeitergeldes. Die Abschlussprüfungen gehören also zum normalen Ablauf des Verfahrens bei Kurzarbeit. Die Ankündigung der Abschlussprüfung bedeutet somit nicht, dass von irgendwelchen Unregelmäßigkeiten auszugehen ist.
Zweck der Abschlussprüfung ist es, sicherzustellen, dass Kurzarbeitergeld in der korrekten Höhe beantragt und ausgezahlt wurde. Außerdem soll den Betrieben Rechtssicherheit gegeben werden. Sollten etwaige Unstimmigkeiten vorliegen und diese noch nicht behoben worden sein, kann eine Korrektur noch im Rahmen der Abschlussprüfung stattfinden.

Welche Alternativen zur Kurzarbeit gibt es noch?

Kurzarbeit ist eine gute Möglichkeit, die Personalkosten kurzfristig zu senken und den Personalstamm zu erhalten. Es gibt daneben noch andere Möglichkeiten, auf eine kurzfristige Krise zu reagieren:
  • Abbau von Überstunden: Mitarbeiter können angehalten werden, angesammelte Überstunden abzubauen, bevor andere Maßnahmen ergriffen werden
  • Urlaubsabbau: Unternehmen können Mitarbeiter dazu ermutigen, ihren Resturlaub oder unbezahlten Urlaub zu nehmen
  • Einsatz von Zeitkonten: Negative Zeitguthaben auf Arbeitszeitkonten können aufgebaut werden, um die Arbeitszeit flexibel zu gestalten
  • Befristete Verträge auslaufen lassen: Befristete Arbeitsverträge können auslaufen, ohne dass eine Verlängerung erfolgt
  • Reduzierung von Leiharbeit: Falls Sie Leiharbeitnehmer beschäftigen, kann deren Einsatz reduziert werden, um die Personalkosten zu senken
  • Interne Versetzungen: Mitarbeiter können vorübergehend in andere Abteilungen oder Aufgabenbereiche versetzt werden, um den Arbeitsaufwand besser zu verteilen
  • Fort- und Weiterbildungen: Mitarbeiter können in Zeiten geringerer Auslastung für Schulungen und Weiterbildungen freigestellt werden
  • Betriebsbedingte Kündigungen: Als letzte Maßnahme können betriebsbedingte Kündigungen in Betracht gezogen werden, wenn andere Optionen nicht ausreichen
    Interne Versetzungen: Mitarbeiter können vorübergehend in andere Abteilungen oder Aufgabenbereiche versetzt werden, um den Arbeitsaufwand besser zu verteilen
  • Fort- und Weiterbildungen: Mitarbeiter können in Zeiten geringerer Auslastung für Schulungen und Weiterbildungen freigestellt werden
  • Betriebsbedingte Kündigungen: Als letzte Maßnahme können betriebsbedingte Kündigungen in Betracht gezogen werden, wenn andere Optionen nicht ausreichen

Zusammenfassung der Vor- und Nachteile von Kurzarbeit

Vorteile

  • Erhalt von Arbeitsplätzen: Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden und die Beschäftigung der Mitarbeiter zu sichern.
  • Flexibilität: Unternehmen können schnell auf wirtschaftliche Schwankungen reagieren und die Arbeitszeit an die aktuelle Auftragslage anpassen.
  • Kostenersparnis: Durch die Reduzierung der Arbeitszeit und die Unterstützung durch Kurzarbeitergeld können Unternehmen ihre Personalkosten senken.
  • Motivation und Loyalität: Mitarbeiter fühlen sich oft sicherer und wertgeschätzt, wenn das Unternehmen versucht, ihre Arbeitsplätze zu erhalten, was die Motivation und Loyalität steigern kann.
  • Erhalt von Fachwissen: Unternehmen behalten ihre qualifizierten Mitarbeiter und müssen nach der Krise nicht neu rekrutieren und einarbeiten.

Nachteile

  • Einkommensverlust für Mitarbeiter: Trotz Kurzarbeitergeld müssen Mitarbeiter Einkommenseinbußen hinnehmen, was zu finanziellen Belastungen führen kann.
  • Bürokratischer Aufwand: Die Beantragung und Verwaltung von Kurzarbeit kann mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sein.
  • Mögliche Demotivation: Langfristige Kurzarbeit kann zu Demotivation und Unzufriedenheit bei den Mitarbeitern führen.
  • Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung: Unternehmen werden teilweise abhängig von staatlichen Hilfen, was die finanzielle Unabhängigkeit beeinträchtigen kann.
  • Eingeschränkte Produktivität: Durch die reduzierte Arbeitszeit kann die Produktivität des Unternehmens sinken, was sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken kann.