Aktuelle Corona-Maßnahmen
Seit 3. April 2022 sind fast alle Einschränkungen aufgehoben. Die aktuelle Regelung wurde abermals verlängert bis 25. Juli 2022.
Regelungen
Durch die grundlegende Änderung der
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 3. April 2022 sind die meisten Corona-Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise die 3G-Regelung, das Abstandsgebot, Besucherobergrenzen bei Veranstaltungen und die Maskenpflicht in vielen Bereichen, entfallen. Unternehmen können jedoch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Schutzmaßnahmen vorschreiben.
Für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt die Maskenpflicht weiterhin. Für medizinische Einrichtungen, Schulen oder Kindertagesstätten gelten die jeweiligen Ressortverordnung wie die
Corona-Verordnung Schule, die
Corona-Verordnung Kita und die
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Die Corona-Verordnung des Landes beinhaltet die Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen sowie von Verordnungen der Stadt- und Landkreise auf Grundlage von § 28a Absatz 8 IfSG zur Regelung von Test-, Masken- und Hygienepflichten. Dazu muss der Landtag gemäß § 28a Absatz 8 Satz 1 IfSG feststellen, dass eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht - die sogenannte Hotspot-Regelung.
Hygienekonzept
Betrieben und Veranstaltern wird empfohlen, ein Hygienekonzept zu erstellen. Dazu zählt insbesondere die Regelung von Personenströmen, die ausreichende Lüftung von Innenräumen, die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen sowie die rechtzeitige und verständliche Information der Gäste über eventuelle Hygienevorgaben.
Für die Erstellung eines Hygienekonzeptes gibt es verschiedene Vorlagen und Handlungshilfen
- Vorlagen für die Erstellung Ihres Schutz- und Hygienekonzeptes
- Vorlagen des DEHOGA Vorlagen für Wiedereröffnung - DEHOGA Baden-Württemberg
- Handlungshilfen der Berufsgenossenschaft
Unterstützungsangebot für Unternehmen
Wir informieren Sie aktuell über Änderungen der Corona-Verordnung. Letzte Aktualisierung 24. Juni 2022, 15:15 Uhr. Änderungen durch den Bund oder das Land Baden-Württemberg können täglich erfolgen. Weiterhin können Gemeinden möglicherweise Allgemeinverfügungen erlassen, die die Corona-Verordnung konkretisieren und teilweise strengere Regelungen enthalten. Maßgeblich ist immer die aktuelle Verordnung/Verfügung des Bundes, des Landes Baden-Württemberg bzw. der jeweiligen Gemeinde.
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