Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Statement von IHK-Präsident Manfred Schnabel
Mannheim, 26. Juni 2026. "Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz kann eine Riesen-Chance für die Region sein. Es ermöglicht mehr Tempo bei der Modernisierung des Wirtschaftsstandorts. Entscheidend wird nun sein, dass die neuen Möglichkeiten bei den großen Infrastrukturprojekten in der Region ankommen und schnell angewendet werden. Wir brauchen spürbare Beschleunigungen vor Ort! Insbesondere der Ausbau des Schienenknotens Rhein-Neckar, die beiden Rheinquerungen zwischen Mannheim und Ludwigshafen sowie der Ausbau des Autobahnkreuzes Walldorf/Wiesloch könnten profitieren. Diese Projekte zählen seit Jahren zu den wichtigsten Infrastrukturvorhaben aus Sicht der Wirtschaft und verzögern sich immer wieder. Auch der schnelle Neubau der Hochstraße Süd wären ohne das 2020 beschlossene Planungsbeschleunigungsgesetz nicht möglich gewesen.
Das neue Gesetz weitet das sogenannte ‘überragende öffentlichen Interesse’ auf Infrastrukturvorhaben aus. Das ist richtig und wichtig. In Genehmigungs- und Gerichtsverfahren können Infrastrukturmaßnahmen damit gegenüber anderen öffentlichen Belangen ein höheres Gewicht erlangen. Dies kann Planungs- und Zulassungsverfahren im Sinne der Wirtschaft deutlich beschleunigen.
Ebenfalls positiv: Bisher war bei Brücken-Ersatzneubauten ab einer Bauwerkslänge von 1.500 Metern ein Planfeststellungsverfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Diese Beschränkung entfällt nun. Das führt dazu, dass zukünftig Ersatzneubauten unabhängig von ihrer Länge deutlich schneller umgesetzt werden können.
Bedauerlich ist, dass die Einführung einer Stichtagsregelung bei Genehmigungsverfahren nicht Teil des Gesetzes geworden ist. Feste Fristen für die Bearbeitung von Genehmigungsverfahren könnten mehr Tempo in die entsprechenden Behörden bringen."
