Corona-Soforthilfen

IHK-Präsident: "Verzicht auf Rückzahlungen ist überfällig"

Mannheim, 22. Januar 2026. Die baden-württembergische Landesregierung plant, dass Corona-Soforthilfen, die auf Basis der Richtlinie von Mitte März 2020 gewährt wurden, nicht zurückgezahlt werden müssen. Bereits geleistete Rückzahlungen sollen vollständig erstattet werden. Das Wirtschaftsministerium steht hierzu im Austausch mit dem Finanzministerium, um eine rasche Bereitstellung der Mittel zu erreichen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar unterstützt diesen Vorstoß der Wirtschaftsministerin: “Für die mehr als 60.000 betroffenen Unternehmen sind das gute Nachrichten. Sie können mit diesem Kapitel hoffentlich bald abschließen. Unverständnis und Frustration gegenüber der Landesregierung waren groß, denn der Verwaltungsgerichtshof hat in vier von fünf Musterverfahren die Rechtswidrigkeit der Entscheidungen der L-Bank festgestellt”, kommentiert IHK-Präsident Manfred Schnabel. Der Verzicht auf die Rückzahlungen sei daher “überfällig”.
Eine vergleichbare Kurskorrektur sei auch bei den Corona-Überbrückungshilfen notwendig. “Die L-Bank als Staatsbank für Baden-Württemberg erkennt die obergerichtliche rechtskräftige Rechtsprechung in anderen Bundesländern zugunsten der Unternehmen in identischen Verfahren nicht an. Stattdessen müssen die Unternehmen individuell vor baden-württembergischen Gerichten um ihr Recht kämpfen. Gerade mittelständische Betriebe scheuen die gerichtliche Auseinandersetzung, da ihnen hierzu die Ressourcen fehlen”, sagt der IHK-Präsident.
Auch hier sei politische Führung gefordert, sodass schnelle unternehmensfreundliche Lösungen gefunden werden. “Die betroffenen Unternehmen brauchen rasch Rechtssicherheit”, fordert Schnabel. Die Unternehmen hätten auf die Aussagen der Politik vertraut, dass ihnen bei den Auswirkungen der staatlich angeordneten Corona-Maßnahmen geholfen werden. “Nun lässt man sie im Regen stehen”, so der IHK-Präsident. Er erinnert Ministerin Hoffmeister-Kraut daran, dass sie zugesichert habe, dass kein Unternehmen wegen der Rückzahlung der Corona Hilfen insolvent gehen dürfe. “Daran werden wir die Ministerin messen”, so Schnabel abschließend.