Sanktionen gegen Russland

Die EU hat weitreichende Sanktionen gegen Russland beschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der aktuellen Lage täglich Änderungen ergeben können.   

Sanktionen gegen Russland aufgrund des Einmarsches in die Ukraine (Stand 24. Februar 2024)

Am 23. Februar 2024 ist mit der Verordnung (EU)2024/745) das 13. Sanktionspaket gegen Russland in Kraft getreten. (Änderungen sind im Text fett hervorgehoben). Über das 13. Paket informiert auch die EU-Kommission.
Die Sanktionen gegen Russland sind in zwei Grund-Verordnungen aufgeteilt:
  • für sektorale Maßnahmen (Verordnung (EU) 833/2014) und
  • eine für Personenlistungen (Verordnung (EU) 269/2014).
Diese beiden Verordnungen werden seitdem durch Änderungs- und Durchführungsverordnungen aktualisiert und ergänzt. Die vollständige geltende Rechtslage findet sich in der “konsolidierten Fassung der Verordnung 833/2014” (Hinweis: Bei aktuellen Entwicklungen kann es immer einige Tage dauern, bis Änderungsverordnungen im konsolidierten Text nachvollzogen werden). 

Die Sanktionen umfassen mittlerweile u. a. folgende Maßnahmen

  • Ausschluss einzelner russischer Banken aus dem SWIFT-System
  • Finanzsanktionen gegen zahlreiche Personen und Unternehmen. Die Liste der sanktionierten Personen wird kontinuierlich erweitert und umfasst mittlerweile über 2.000 Personen bzw. Unternehmen. Die Sanktionsliste sieht eine Sperre von Aktiva, Kreditverbote sowie ein EU-Einreiseverbot vor. Diese können über die Finanzsanktionsliste der EU (FISALIS) geprüft werden. Mit dem 13. Sanktionspaket wurden weitere 106 Personen und 88 Einrichtungen gelistet.
  • Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern
  • Gelistete Dual-use-Güter (Anhang 1 EU-Dual-Use-VO): grundsätzliches Verbot, auch die Durchfuhr durch Russland
  • Spezielle Güter für die Erdölexploration und Erdölförderung, Anhang II VO 833/2014: Genehmigungspflicht, teilweise Verbot
  • High-Tech (technologische und militärische Stärkung/Sicherheitstechnik) Anhang VII VO 833/2014: grundsätzliches Verbot (Anhang VII wurde durch das 13. Sanktionspaket ergänzt). 
  • Erdölraffination Anhang X VO 833/2014:  
  • Luft- und Raumfahrt Anhang XI VO 833/2014  (Verbot der Durchfuhr durch Russland).
  • Seeschifffahrt Anhang XVI : Ausfuhrbeschränkung von Seenavigations- und Funkkommunikationstechnologie 
  • Luxusgüter gemäß Anhang XVIII VO 833/2014 bei einem Stückpreis der Waren ab 300 Euro, sofern nichts genaueres bestimmt ist. 
  • Ausfuhrverbot von bestimmten Gütern und Technologien zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands gemäß Anhang XXIII VO 833/2014 (Anhang XXIII wurde durch das 13. Sanktionspaket um elektronische Transformatoren der KN 8504 mit einer Altvertragsregelung bis zum 25. Mai 2024); 
  • Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlwaren gemäß Anhang XVII. (bei verarbeiteten Erzeugnissen aus Drittstaaten muss der Nachweis erbracht werden, dass die Vormaterialien nicht aus Russland stammen mit unterschiedlichen Altvertragsklauseln).
  • Einfuhrverbot für Kohle gemäß Anhang XXII VO 833/2014, (wurde in den Anhang XXI durch das 11. Sanktionspaket integriert).
  • Einfuhrverbot von bestimmten Gütern wie Holz, Düngemittel, Kaviar genaue Liste in Anhang XXI VO 833/2014  
  • Einfuhrverbot von Rohöl und Erdölerzeugnissen über den Seeweg, über Pipelines gibt es Ausnahmen (Anhang XXV VO 833/2014)
  • Einfuhrverbot von Gold und Schmuckwaren laut Anhang XXVI und Anhang XXVII VO 833/2014.
  • Einfuhrverbot von Diamanten laut Anhang XXXVIII.
  • Sanktionsumgehung: Art 12 f und Anhang XXXIII. Die im Anhang XXXIII aufgeführten Waren dürfen nicht in die dort aufgeführten Länder veräußert werden. Der Anhang XXXIII umfasst noch keine Waren, dient aber dazu den Rechtsrahmen zu schaffen, um auf Sanktionsumgehungen mit späteren Maßnahmen reagieren zu können.
  • Verbot neuer Investitionen in den russischen Energiesektor sowie Einführung einer umfassenden Beschränkung der Ausfuhr von für die Energiewirtschaft bestimmten Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen
  • Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen mit den nicht von der Kiewer Regierung kontrollierten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk - Einfuhrverbot für Waren, Handels- und Investitionsbeschränkungen in Bezug auf bestimmte Wirtschaftssektoren, Verbot der Erbringung von Tourismusdienstleistungen, Ausfuhrverbot für bestimmte Waren und Technologien in diese Gebiete (VO 263/2022)
  • Sperrung des EU-Luftraums für russische Flugzeuge
  • Hafenanlaufverbot in der EU gegen russische Schiffe 
  • Einfuhrverbote für russische und belarussische Speditionsunternehmen mit einigen Ausnahmen, wofür eine Genehmigung notwendig ist. Diese wird vom BAFA erteilt. Der Antrag ist über ELAN-K2 Ausfuhr zu stellen, in Ausnahmefällen auch unter embargo-transport@bafa.bund.de. Russland hat seinerseits ein Verbot für europäische Speditionsunternehmen Anfang Oktober 2022 erlassen.
  • Ausschluss russischer Unternehmen von der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen
  • Behandlung Russlands nicht mehr als meistbegünstigte Nation im Rahmen der WTO
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite des Zolls. Bei Ausfuhrvorgängen nach Russland müssen bestimmte Codierungen angegeben werden. 

Hotline des BAFA unter 06196 908-1237

Den Status quo der Einschränkungen im Russland-Geschäft können deutsche Unternehmen unter anderem auch auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) recherchieren. Dort gibt es einen ausführlichen Überblick zu den restriktiven Maßnahmen und auch eine tabellarische Übersicht zu den Verboten und den Genehmigungspflichten im Rahmen des Russland Embargos. Weiterhin stellt das BAFA auch eine telefonische Hotline zum Russland-Embargo bereit.

BAFA-Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit Russland

Das BAFA hat ein Merkblatt (Stand 5. Dezember 2023) zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation veröffentlicht.
Die Publikation soll eine Übersicht über die Handelsbeschränkungen sowie die Finanzsanktionen im Rahmen der von der Europäischen Union (EU) gegen die Russische Föderation verhängten Embargo-Regelungen geben.
Inhalte des Merkblattes sind z. B.:
  • einzelnen Einfuhr- und Ausfuhrverbote,
  • Dienstleistungsverbote nach der Russland-Embargoverordnung,
  • Informationen zu Besonderheiten bei dem Verkaufsverbot und Ausnahmegenehmigungen.

Generelle Aussetzung der Hermes-Bürgschaften für Russland

Als sanktionsähnliche Maßnahme hat die Bundesregierung die Bewilligung von Hermes-Bürgschaften und Investitionsgarantien für Russlandgeschäfte bis auf Weiteres ausgesetzt. Diese Aussetzung erstreckt  grundsätzlich auf jede Art von Investition in Russland. Informationen sind auf der Webseite von dem Agaportal abrufbar:

Sanktionen der USA gegen Russland 

Die Sanktionsregelungen der USA sind im Detail nachzulesen in der Implementation of Sanctions Against Russia Under the Export Administration Regulations; zu dem gibt es eine kurze Zusammenfassung im Bureau of Industry and Security Fact Sheet. Je nach Betroffenheit mit dem US-Recht sollten Unternehmen die entsprechenden US-Sanktionslisten prüfen.
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