Sanktionen gegen Russland
Die EU hat weitreichende Sanktionen gegen Russland beschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der aktuellen Lage täglich Änderungen ergeben können.
- Sanktionen gegen Russland aufgrund des Einmarsches in die Ukraine (Stand 8. Dezember 2023)
- Die Sanktionen umfassen mittlerweile u. a. folgende Maßnahmen
- Hotline des BAFA unter 06196 908-1237
- BAFA-Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit Russland
- EU Generaldirektion Handel FAQ zu Dual-Use und High-Tech
- Generelle Aussetzung der Hermes-Bürgschaften für Russland
- Sanktionen der USA gegen Russland
Sanktionen gegen Russland aufgrund des Einmarsches in die Ukraine (Stand 8. Dezember 2023)
Seit dem 23. Februar 2022 wurden mittlerweile 11. Sanktionspakete erlassen, das letzte am 23. Juni 2023 mit der Verordnung (EU)2023/1214. (Änderungen sind im Text fett hervorgehoben). Über das 11. Paket informiert auch die EU-Kommission.
Auf den ersten Blick erscheinen die Verordnungen sehr unübersichtlich, folgen aber einer klaren Struktur:
Es gibt seit 2014 zwei Grund-Verordnungen aufgrund der Annexion der Krim:
- für sektorale Maßnahmen (Verordnung (EU) 833/2014) und
- eine für Personenlistungen (Verordnung (EU) 269/2014).
Diese beiden Verordnungen werden seitdem durch Änderungs- und Durchführungsverordnungen aktualisiert und ergänzt. Die vollständige geltende Rechtslage findet sich in der “konsolidierten Fassung der Verordnung 833/2014” (Hinweis: Bei aktuellen Entwicklungen kann es immer einige Tage dauern, bis Änderungsverordnungen im konsolidierten Text nachvollzogen werden).
Die Sanktionen umfassen mittlerweile u. a. folgende Maßnahmen
- Ausschluss einzelner russischer Banken aus dem SWIFT-System
- Finanzsanktionen gegen zahlreiche Personen und Unternehmen. Die Liste der sanktionierten Personen wird kontinuierlich erweitert und umfasst mittlerweile über 1.500 Personen bzw. Unternehmen. Die Sanktionsliste sieht eine Sperre von Aktiva, Kreditverbote sowie ein EU-Einreiseverbot vor. Diese können über die Finanzsanktionsliste der EU (FISALIS) geprüft werden. Mit dem 11. Sanktionspaket wurden weitere 71 Personen und 33 Einrichtungen gelistet.
- Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern
- Gelistete Dual-use-Güter (Anhang 1 EU-Dual-Use-VO): grundsätzliches Verbot, auch die Durchfuhr durch Russland
- Spezielle Güter für die Erdölexploration und Erdölförderung, Anhang II VO 833/2014: Genehmigungspflicht, teilweise Verbot
- High-Tech (technologische und militärische Stärkung/Sicherheitstechnik) Anhang VII VO 833/2014: grundsätzliches Verbot (Anhang VII wurde durch das 11. Sanktionspaket ergänzt).
- Erdölraffination Anhang X VO 833/2014:
- Luft- und Raumfahrt Anhang XI VO 833/2014 (Verbot der Durchfuhr durch Russland).
- Seeschifffahrt Anhang XVI : Ausfuhrbeschränkung von Seenavigations- und Funkkommunikationstechnologie
- Luxusgüter gemäß Anhang XVIII VO 833/2014 bei einem Stückpreis der Waren ab 300 Euro, sofern nichts genaueres bestimmt ist. (Ausweitung auf Luxusfahrzeuge ab 50.000 Euro für Motorgrößen von 1.900 cm³, sowie Elektro- und Hybridfahrzeuge mit einer Altvertragsklausel bis zum 25. September 2023).
- Ausfuhrverbot von bestimmten Gütern und Technologien zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands gemäß Anhang XXIII VO 833/2014 (Anhang XXIII wurde durch das 11. Sanktionspaket geändert mit einer Altvertragsregelung bis zum 25. September 2023).
- Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlwaren gemäß Anhang XVII. (bei verarbeiteten Erzeugnissen aus Drittstaaten muss der Nachweis erbracht werden, dass die Vormaterialien nicht aus Russland stammen mit unterschiedlichen Altvertragsklauseln).
- Einfuhrverbot für Kohle gemäß Anhang XXII VO 833/2014, (wurde in den Anhang XXI durch das 11. Sanktionspaket integriert).
- Einfuhrverbot von bestimmten Gütern wie Holz, Düngemittel, Kaviar genaue Liste in Anhang XXI VO 833/2014 (Anhang XXI wurde durch das 11. Sanktionspaket ergänzt)
- Einfuhrverbot von Rohöl und Erdölerzeugnissen über den Seeweg, über Pipelines gibt es Ausnahmen (Anhang XXV VO 833/2014)
- Einfuhrverbot von Gold und Schmuckwaren laut Anhang XXVI und Anhang XXVII VO 833/2014.
- Sanktionsumgehung: Art 12 f und Anhang XXXIII. Die im Anhang XXXIII aufgeführten Waren dürfen nicht in die dort aufgeführten Länder veräußert werden. Der Anhang XXXIII umfasst noch keine Waren, dient aber dazu den Rechtsrahmen zu schaffen, um auf Sanktionsumgehungen mit späteren Maßnahmen reagieren zu können.
- Verbot neuer Investitionen in den russischen Energiesektor sowie Einführung einer umfassenden Beschränkung der Ausfuhr von für die Energiewirtschaft bestimmten Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen
- Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen mit den nicht von der Kiewer Regierung kontrollierten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk - Einfuhrverbot für Waren, Handels- und Investitionsbeschränkungen in Bezug auf bestimmte Wirtschaftssektoren, Verbot der Erbringung von Tourismusdienstleistungen, Ausfuhrverbot für bestimmte Waren und Technologien in diese Gebiete (VO 263/2022)
- Sperrung des EU-Luftraums für russische Flugzeuge
- Hafenanlaufverbot in der EU gegen russische Schiffe (Ausweitung auf bestimmte Umladungsumgehungen)
- Einfuhrverbote für russische und belarussische Speditionsunternehmen mit einigen Ausnahmen, wofür eine Genehmigung notwendig ist. Diese wird vom BAFA erteilt. Der Antrag ist über ELAN-K2 Ausfuhr zu stellen, in Ausnahmefällen auch unter embargo-transport@bafa.bund.de. Russland hat seinerseits ein Verbot für europäische Speditionsunternehmen Anfang Oktober 2022 erlassen. (durch das 11. Sanktionspaket erweitert auf russische Anhänger oder Sattelanhänger).
- Ausschluss russischer Unternehmen von der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen
- Behandlung Russlands nicht mehr als meistbegünstigte Nation im Rahmen der WTO
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite des Zolls. Bei Ausfuhrvorgängen nach Russland müssen bestimmte Codierungen angegeben werden.
Hotline des BAFA unter 06196 908-1237
Den Status quo der Einschränkungen im Russland-Geschäft können deutsche Unternehmen unter anderem auch auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) recherchieren. Dort gibt es einen ausführlichen Überblick zu den restriktiven Maßnahmen und auch eine tabellarische Übersicht zu den Verboten und den Genehmigungspflichten im Rahmen des Russland Embargos. Weiterhin stellt das BAFA auch eine telefonische Hotline zum Russland-Embargo bereit.
BAFA-Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit Russland
Das BAFA hat ein Merkblatt (Stand 5. Dezember 2023) zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation veröffentlicht.
Die Publikation soll eine Übersicht über die Handelsbeschränkungen sowie die Finanzsanktionen im Rahmen der von der Europäischen Union (EU) gegen die Russische Föderation verhängten Embargo-Regelungen geben.
Inhalte des Merkblattes sind z.B.:
- einzelnen Einfuhr- und Ausfuhrverbote,
- Dienstleistungsverbote nach der Russland-Embargoverordnung,
- Informationen zu Besonderheiten bei dem Verkaufsverbot und Ausnahmegenehmigungen.
EU Generaldirektion Handel FAQ zu Dual-Use und High-Tech
Die EU Generaldirektion Handel hat ebenfalls ausführliche Frequently Asked Questions zu den Restriktionen in Bezug auf gelistete Dual-Use-Güter und High-Tech-Güter bereit gestellt.
Generelle Aussetzung der Hermes-Bürgschaften für Russland
Als sanktionsähnliche Maßnahme hat die Bundesregierung die Bewilligung von Hermes-Bürgschaften und Investitionsgarantien für Russlandgeschäfte bis auf Weiteres ausgesetzt. Diese Aussetzung erstreckt grundsätzlich auf jede Art von Investition in Russland. Ob bereits bewilligte Bürgschaften davon betroffen sind, ist aktuell noch unklar.
Bereits genehmigte Deckungen laufen weiter. Informationen sind auf der Webseite von PwC und dem Agaportal abrufbar:
- Russland - Ukraine - AGA-Portal (agaportal.de)
- Deckungspraxis Russland | Exportkredit- / UFK-Garantien - AGA-Portal (agaportal.de)
- Deckungspraxis Belarus, UFK- und Exportkreditgarantien - AGA-Portal (agaportal.de)
- Russland – Länderseiten – Länderinformationen – Investitionsgarantien
- Belarus – Länderseiten – Länderinformationen – Investitionsgarantien
Sanktionen der USA gegen Russland
Die Sanktionsregelungen der USA sind im Detail nachzulesen in der Implementation of Sanctions Against Russia Under the Export Administration Regulations; zu dem gibt es eine kurze Zusammenfassung im Bureau of Industry and Security Fact Sheet. Je nach Betroffenheit mit dem US-Recht sollten Unternehmen die entsprechenden US-Sanktionslisten prüfen.
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Links und Downloads
- Zoll Russland (Nr. 950944)
- Zertifizierung GOST, TR ZU, EAC (Nr. 951090)
- Direkter Kontakt zum russischen Zoll (Link: https://forms.office.com/Pages/ResponsePage.aspx?id=BGYw3nqkc06zqKKmoVxEiV5qMVaaCUFKm-btzvEOGLJUQjRYWUQ0TkNYRktUMDdKV0FLT1ZUUzNOSC4u)
- BAFA-Muster: Endverbleibserklärung für russischen Warenempfänger (Link: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/afk_eve_formularmuster_russland.html?nn=8066478)
- BAFA (Link: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/ausfuhrkontrolle_node.html)
- AHK Russland zu den Sanktionen (Link: https://russland.ahk.de/infothek/sanktionen/)
- Prüfschema für Güterlieferungen der IHK Region Stuttgart (Link: https://www.duesseldorf.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5447572/8601f67da738fd929c0d5d6a5d2e6f77/russland-sanktionen-pruefschema-fuer-gueterlieferungen-data.pdf)