Russland: Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen

Am 27. Mai 2024 führte der Europäische Rat mit der Verordnung EU VO 2024/1485 eine neue Sanktionsregelung ein, die sich gegen Personen richtet, die schwere Menschenrechtsverletzungen begehen, Repressionen gegen Zivilgesellschaft und demokratische Opposition ausüben oder die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Russland untergraben.
Diese Regelung ermöglicht es der EU, gegen diejenigen vorzugehen, die in Russland für Menschenrechtsverletzungen verantwortliche Personen und Organisationen
  • finanziell,
  • technisch oder
  • materiell
unterstützen oder in sonstiger Weise mit ihnen in Verbindung stehen.
Zusätzlich führt die neue Sanktionsregelung Exportbeschränkungen für Ausrüstungen ein, die für interne Repressionen genutzt werden können, sowie für Technologien oder Software, die primär für Informationssicherheit und Überwachung oder Abhören von Telekommunikationsverkehr verwendet werden.
Zusätzliche Informationen zu den neuen Sanktionen gegen Russland finden Sie auch auf der EU-Webseite.