Gegensanktionen Russlands
Die russische Regierung hat infolge der Sanktionen der Europäischen Union eine Reihe von Gegensanktionen erlassen wie das Ausfuhrverbot bestimmter Waren, Devisenbeschränkungen oder Geschäftsverbote mit deutschen Unternehmen.
Listung von Personen
Als Reaktion auf die Finanzsanktionen von Personen und Unternehmen von Seiten der Europäischen Union hat auch Russland eine Liste von Personen veröffentlicht, die nicht in die Russische Föderation einreisen dürfen. Dies können Politiker, Unternehmer, Künstler oder auch Privatpersonen sein, die die Ukraine mit Waffen, Munition oder Militäruniformen versorgen oder auch Spenden sammeln.
“Unfreundliche Staaten”
Moskau hat am 7. März 2022 eine Liste “unfreundlicher Staaten” veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Staaten, die Sanktionen gegen Russland erlassen haben. Dazu gehören u. a. die Staaten der Europäischen Union, Australien, Großbritannien, Norwegen, die Schweiz, Südkorea, Taiwan und die USA.
Alle Geschäfte mit Personen und Firmen aus der Liste der “unfreundlichen Staaten” werden fortan von einer Rechtskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen geprüft. Eine in Russland steueransässige Firma oder ein Unternehmen aus einem der “unfreundlichen Staaten” muss einen Antrag an die Kommission zur Genehmigung einer Transaktion bzw. eines Geschäfts stellen. Zudem sollen finanzielle Verpflichtungen bei "unfreundlichen Staaten" nur noch in Rubel beglichen werden dürfen. Dafür müssten die Staaten ein Verrechnungskonto bei einer russischen Bank einrichten.
Ausfuhrverbot für Importprodukte
Die russische Regierung hat eine Liste von Importprodukten und Ausrüstung festgelegt, deren Ausfuhr aus Russland verboten ist. Darunter fallen Landtechnik und elektrische Geräte, Zubereitung und Waren pharmazeutischer Art, Filterelemente und Waren für medizinische oder hygienische Zwecke, aber auch Eisenbahnwaggons und Lokomotiven, Container, Turbinen, Werkzeuge, Metall- und Steinbearbeitungsmaschinen, Monitore und Projektoren.
Eine Ausnahme bilden die Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) sowie Abchasien und Südossetien. Der Export dorthin ist weiterhin möglich, unterliegt jedoch der Genehmigung durch das russische Landwirtschaftsministerium, das Verkehrsministerium, das Industrie- und Handelsministerium, das Digitalministerium und das Umweltministerium.
Ausfuhrverbot für Holz und Stahlschrott
Außerdem beschränkt die Regierung bis Ende 2023 die Ausfuhr von Holz und Stahlschrott mit folgenden Warentarifnummern aus Russland in “unfreundliche Staaten”:
- 4401 21 (Nadelholz in Form von Plättchen oder Schnitzeln)
- 4401 22 (Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln)
- 4403 (Rohholz)
- 4408 (Furnierblätter)
- 7204 21 (Abfälle und Schrott, aus nichtrostendem Stahl)
- 7204 29 (Abfälle und Schrott, aus legiertem Stahl)
- 8101 97 (Abfälle und Schrott, aus Wolfram)
- 8113 00 40 (Abfälle und Schrott, aus Cermets)
Vorkasse-Beschränkungen
Seit dem 2. April 2022 dürfen ausländische Unternehmen bei Vertragsschluss höchstens 30 Prozent Vorkasse in Devisen von ihren russischen Auftraggebern erhalten bei
- Verträgen, deren Bedingungen die Erbringung von Dienstleistungen durch einen Gebietsfremden vorsehen;
- Verträgen, deren Bedingungen die Ausführung von Arbeiten durch einen Gebietsfremden, die Übermittlung von Informationen, die Ergebnisse geistiger Tätigkeit durch einen Gebietsfremden, einschließlich der ausschließlichen Rechte daran, vorsehen.
Dies gilt nicht für Dienstleistungen im Rahmen von Außenhandelsverträgen über die Beförderung von Waren, andere Transportdienstleistungen, Logistik und die Nutzung der Verkehrsinfrastruktur. Außerdem für die Erbringung von Finanzdienstleistungen durch Gebietsfremde für Gebietsansässige, einschließlich Versicherungs- und Rückversicherungsverträge. Auch für Verträge im Wert von bis zu 15.000 US-Dollar mit ausländischen Unternehmen über Dienstleistungen, Arbeiten, die Übermittlung von Informationen und Ergebnissen geistiger Tätigkeit bestehen keine Vorkasse-Begrenzungen.
Des Weiteren ist Vorkasse gestattet bei touristischen Dienstleistungen, Reparaturen, der Instandhaltung von Gebäuden und Ausrüstung. Dienstleistungen Gebietsfremder aus “befreundeten Ländern”, also jenen, die sich den Sanktionen gegen Russland nicht angeschlossen haben, etwa für Services bei der Organisation von Ausstellungen, Messen und Kongressen auf dem Gebiet dieser befreundeten Staaten dürfen in Gänze vorab bezahlt werden.
Geschäftsverbote mit deutschen Unternehmen
Seit dem 7. November 2022 führt die russische Regierung eine “schwarze Liste” von derzeit 74 ausländischen Unternehmen aus “unfreundlichen Staaten”, mit denen jegliche Geschäfte und Transaktionen in Russland untersagt sind (Verordnung Nr. 1997). Dazu gehören auch 21 Unternehmen aus Deutschland. Außerdem ist es verboten, in Russland hergestellte Produkte oder Rohstoffe an diese Firmen zu liefern. Eine Zusammenarbeit ist nur mit einer Sondergenehmigung der russischen Regierung möglich.
Devisenbeschränkungen
Die russische Zentralbank hat die Ausgabe von Euro- und US-Dollarscheinen begrenzt – vorerst bis zum 9. September 2023. Demnach dürfen insgesamt nur 10.000 US-Dollar bzw. ihre Entsprechung in Euro von Bankkonten in Russland abgehoben werden. Beträge darüber hinaus müssen die Banken in Rubel auszahlen. Das Limit gilt nur für Konten, die vor dem 9. März 2022 eröffnet wurden, dem Tag des Inkrafttretens der Devisenbeschränkungen. Zudem dürfen Banken nur so viele Devisen auszahlen, wie sie nach dem 9. April 2022 in Form von Bargeld eingenommen haben.
Russische Staatsangehörige und Personen aus “freundlichen Staaten” dürfen maximal eine Million US-Dollar (oder den Gegenwert in einer anderen Fremdwährung) pro Monat aus Russland auf Bankkonten im Ausland überweisen – diese Einschränkung gilt vorerst bis zum 30. September 2023. Über Geldtransfer-Systeme dürfen höchstens 10.000 US-Dollar (oder der Gegenwert in einer anderen Fremdwährung) transferiert werden. Der Transfer von Devisen ins Ausland ist für russische Personen verboten.
Ausländische Staatsangehörige – aus allen Ländern –, die in Russland arbeiten, dürfen Beträge in Höhe ihres Gehalts, Lohns oder Honorars ins Ausland überweisen.
Privatpersonen aus “unfreundlichen Ländern”, die nicht in Russland arbeiten, dürfen kein Geld ins Ausland transferieren. Das Gleiche gilt für aus “unfreundlichen Ländern” stammende Unternehmen, sofern diese nicht von russischen juristischen oder natürlichen Personen kontrolliert werden. Zudem erhalten Gebietsfremde keinen Fremdwährungskredit.
Fremdverwaltung ausländischer Vermögenswerte
Mit dem russischen Erlass Nr. 302 “Über die vorübergehende Verwaltung bestimmter Vermögenswerte”, der am 25. April 2023 in Kraft getreten ist, können Vermögenswerte ausländischer juristischer oder natürlicher Personen aus “unfreundlichen Staaten” unter staatliche Verwaltung gestellt werden.
Die Fremdverwaltung kann bewegliches und unbewegliches Vermögen umfassen, Wertpapiere, Anteile an russischen Unternehmen oder andere Eigentumsrechte. Sie soll dann angewendet werden, wenn Eigentumsrechte russischer natürlicher oder juristischer Personen im Ausland entzogen oder eingeschränkt werden. Auch die Gefährdung der nationalen Sicherheit Russlands erlaubt eine Fremdverwaltung.
Gemäß Erlass erfolgt die Fremdverwaltung unbefristet und wird durch Entscheidung des russischen Präsidenten beendet.
Der staatliche Vermögensfonds Rosimuschestvo wurde als vorläufiger Verwalter bestimmt und kann alle Befugnisse des Eigentümers der betreffenden Vermögenswerte ausüben, sie also verwalten und nutzen sowie die Stimmrechte ausüben. Er kann allerdings nicht über das Eigentum selbst verfügen und es nicht veräußern. Damit ist der Erlass keine Grundlage für die Enteignung ausländischen Vermögens.
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